...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
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@ olaf19
....Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm..
willkommen im club
mfg
Nur nicht so schnell! Auch wenn die content mafia ein paradebeispiel für staats- und gesellschaftsgefährdende, skrupel- und maßlose parasiten ist, ganz so weit trauen sie sich noch nicht aus dem fenster.
Z.b.: http://techdirt.com/articles/20071211/101325.shtml
mr.escape
Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber
ich befürchte dass Golem den originalen Quelltext falsch bzw.
überinterpretiert hat.
Knack und Angelpunkt ist wohl aus rechtlicher Sicht das "und" in der
Anklageschrift.
Das die RIAA schon das konvertieren als Straftat ansieht,
geht nur aus dem Golem-Essay hervor; ein wirklich verwertbares
Statement von dem Verein selber konnte ich nicht entdecken.
Wertfreien Gruß,
SirHenry
Na super TOLL, langt nicht das jetzige Schwachsinnsgesetz?
Hier der Link zu der Informationsquelle für das momentane Urheberrecht:
http://www.finanztip.de/recht/online/urheberrecht.htm
Kurz mit meinen Worten übersetzt denke ich kann man es so verstehen:
Solange man nicht den kopierschutz mit einem Programm oder sonstigen Tools umgeht oder knackt, darf man sich nach wie vor von einem Titel oder CD eine Kopie auf den MP3-Stick oder Festplatte ziehen. Voraussetzung ist das man auch wirklich im Besitz der Original-CD befindet.
Wobei schon der Text alleine Schwachsinnig ist, welche CD/DVD ist denn heutzutage schon komplett noch ohne Kopierschutz.
Und wenn du Tools wie Audiograbber usw. nutzt wird Dir leider auch nicht angezeigt ob die CD einen Kopierschutz besitzt.
Und wenn diese Kacke sich wirklich durchsetzt, na dann mache ich mir halt selber meine Musik. Es bleibt zu hoffen das es bei dem jetzigen Urheberrecht bleibt, auch wenn ich bereits dieses für Schwachsinnig halte.
Dies nur am Rand, denn mir schwillt schon lange der Kamm. Nicht nur wegen diesem Thema jetzt.
Mfg
Outsidaz1
welche CD/DVD ist denn heutzutage schon komplett noch ohne Kopierschutz.
Bei den CDs wieder sehr viele! Hat meine strenge kaufenthaltung die bande doch ganz schön eingeschüchtert! :-)
mr.escape
Und da sagt man immer, ein Einzelner könne nichts ausrichten ! xD
Hi mr. escape, diesmal ist es an mir zur Ruhe zur gemahnen :-)
"Bei den CDs wieder sehr viele ohne Kopierschutz" - wirklich? Noch bis vor ca. 2 Jahren konnte man kopiergeschützte CDs ganz leicht an dem potthässlichen Kopierschutzlogo erkennen. Inzwischen tragen dieses Logo nur noch ganz wenige CDs. Aber kann man darauf wirklich schließen, dass die anderen alle nicht mehr kopiergeschützt sind? Ist es nicht viel mehr so, dass man inzwischen auf jegliches Logo verzichtet, also auch auf "Compact Disc Digital Audio"?
Wenn man letztgenanntes Logo nicht mehr verwendet, kann man dann nicht auch kopiergeschützte CDs ohne Kopierschutzlogo auf den Markt werfen? Oder ist es Vorschrift, dass der Kopierschutz ganz explizit zu erkennen ist, also nicht nur "indirekt" durch den Verzicht auf das CDDA-Logo?
CU
Olaf
Ist es nicht viel mehr so, dass man inzwischen auf jegliches Logo verzichtet, also auch auf "Compact Disc Digital Audio"?
Wenn man letztgenanntes Logo nicht mehr verwendet, kann man dann nicht auch kopiergeschützte CDs ohne Kopierschutzlogo auf den Markt werfen?
Ich vermute, dass diese art von taschenspielertricks keine nennenswerte erhöhung der verkaufszahlen bewirkt, die reklamationsquote aber richtigen stress erzeugt hat, so dass nur wenige und das auch nicht besonders lang zu dieser "verbraucherfreundlichen" methode gegriffen haben.
Oder ist es Vorschrift, dass der Kopierschutz ganz explizit zu erkennen ist, also nicht nur "indirekt" durch den Verzicht auf das CDDA-Logo?
Ich bin ja nun kein experte, aber das klingt für mich recht eindeutig:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95d.html
"§ 95d Kennzeichnungspflichten
(1) Werke und andere Schutzgegenstände, die mit technischen Maßnahmen geschützt werden, sind deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen."
AKA Regalblei.
mr.escape
Ich hatte hier im Forum einige Male herumgetönt, dass ich kopiergeschützte CDs mit eiserner Konsequenz im Regal schmoren lasse, auch wenn ich die Musik sonst gern gehabt hätte. Nun habe ich in letzter Zeit leichten Herzens wieder einige CDs gekauft, allesamt ohne Logo - und habe mich in letzter Zeit ernsthaft gefragt, ob das nicht vielleicht doch kopiergeschützte Un-CDs sein könnten, bei denen man einfach nur auf das CDDA-Logo verzichtet hat (das mittlerweile fast völlig vom Markt verschwunden ist). Leseprobleme hatte ich auch am Rechner nie damit, aber das muss ja noch nichts bedeuten...
Na jedenfalls danke für deine Aufklärung - der Gesetzestext ist in der Tat ziemlich eindeutig.
THX
Olaf
dass ich kopiergeschützte CDs mit eiserner Konsequenz im Regal schmoren lasse
Hmmm, war ich das also doch nicht ganz alleine! :-)
mr.escape
Hallo,
also ich denke das entweder die Seite oder du jetzt das ganze zu schwarz sieht.
Die MI meinte damit das es illegal wird bzw eine illegale Handlung zu erkennen ist wo man die Mp3´s abspeichert.
In in dem beschriebenenen Fall hat er ja eine neue CD direkt in den Filesharing ordner in Mp3´s erstellt und gespeichert und das ist eine illegale Handlung.
Nicht das erstellen für den persönlichen Gebrauch auf seine eigene Festplatte.
Den der Filesharing Ordner ist ja im Prinzip keine eigener Bereich auf der Festplatte, sondern ein Bereich den man für alle freigibt
Das haben wir hier gar nicht diskutiert, wie du vielleicht gemerkt hast.
Denn Filesharing ist wie wir alle wissen mittlerweile illegal?!?
Mfg
Outsidaz1
Per se ist Filesharing nicht illegal, nur das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist illegal. Bei Musik gibt es auch "freie" Musik und Musikaufnahmen, wo jeder Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Wenn Komposition und Text älter als 70 Jahre sind und die Aufnahme selbst älter als 50 Jahre ist, kann diese Musik ohne rechtliche Bedenken p2p-getauscht werden.
Mag sein, daß für Dich und viele andere solche "alte" Musik nicht von Interesse ist - für mich schon! Das "offizielle" Stereoaufnahmezeitalter begann 1954 ... bereits in diesem Pionierjahr der Stereoaufnahmetechnik und in den darauf folgenden Jahren entstanden im Klassikbereich teilweise bis heute (auch aufnahmetechnisch!!) unerreichte Aufnahmen, auch in Mono-Zeitalter entstanden natürlich "erstklassische" Einspielungen (z. B. Erich Kleibers 1954er Rosenkavalier - Referenz(mono)aufnahme bis heute!). Mit jedem ablaufenden Jahr werden mehr und mehr Aufnahmen frei von allen Urheber- und Leistungsschutzrechten. Da Ende 50er und Anfang 60er Jahre wirklich eine unglaubliche Anzahl wichtiger Klassikeinspielungen unter bedeutenden Dirigenten mit hervorragenden Solisten (und natürlich mit Weltklasse Orchestern) erfolgte, bricht für den Klassikliebhaber wirklich das goldene P2P-Tauschzeitalter an! Und Klassik wird getauscht - keine Rede davon, daß Klassikliebhaber nicht P2P unterwegs sind (ich allerdings weniger, da ich selbst eine wirklich sehr große Klassiksammlung auf LP/CD besitze) ...
rill
...mit Georg Solti und den Wiener Philharmonikern, mit George London, Kirsten Flagstad und Gustav Neidlinger, offiziell zum P2P-Tausch frei :-) Auf die weiteren Teile aus Wagners "Ring des Nibelungen" müsste man allerdings noch ein paar Jahre warten, die Aufnahmen sind erst Anfang bis Mitte der 60er Jahre entstanden. Mir soll's gleich sein, ich hab den kompletten Genuss auf CD!
Und das ist nur ein kleines Beispiel für die vielen vielen guten und wirklich bedeutenden Klassikeinspielungen aus jener Zeit, die rill erwähnt hat.
Gerade die 60er Jahre waren sehr ergiebig, und die Tonqualität zu jener Zeit schon recht ordentlich. Eigentlich klingen die immer noch gut, für heutige Begriffe vielleicht eine kleine Spur zu verrauscht, aber das ist wirklich nicht dramatisch.
CU
Olaf
Eine Interesante Seite, leider in English.
http://www.kuro5hin.org/story/2003/1/29/12540/2722
Die Seite ist Sauber.
Der Solti-Ring ist in der Tat eine legendäre Einspielung ... von der Aufnahmeseite wohl ausführlich durch John Culshaws Buch "Ring Resounding" (Culshaw's account of the recording of Wagner's Ring cycle) dokumentiert - Culshaw war der Produzent dieser Decca-Aufnahme. Das Besondere dieses Rings - dessen Aufnahme sich etwa 10 Jahre hinzog - ist auch, daß eine Wagner-Sängergeneration abtrat und eine neue Generation die Bühne betrat.
Dieses Culshaw-Buch ist nie auf Deutsch erschienen, auch die englisch-sprachigen Auflagen waren selten bzw. es wurde anscheinend seit den 60er Jahren nie wieder aufgelegt ... entsprechend sind die Preise auf dem 2te-Hand-Markt! Ich habe schon mehrere Anläufe bei eBay unternommen - bin entweder nicht zum Zuge gekommen oder der Preis war jenseits von Gut und Böse.
Ein weiteres höchst interessantes Buch über die Arbeit in Aufnahmestudios (klassische Musik) ist von Suvi Raj Grubb "Kann der Partitur lesen? fragte Otto Klemperer. Erinnerungen eines Musikproduzenten" - ein Produzent bei der EMI, der u. a. in den berühmten Abbey-Road-Sudios legendäre Einspielungen machte. Ich schaute jetzt grad mal bei Amazon rein, ob das Buch lieferbar ist ... nur 2. Hand für unglaubliche 282,70€!! Grubb hat auch die Aufnahmen von Jacqueline Du Pré betreut und und schildert mit großer Anteilnahme das Auftreten ihrer Krankheit und wie sie innerhalb kurzer Zeit nicht mehr in der Lage war, ihr geniales Cellospiel zu praktizieren. Sie starb ja dann auch sehr früh. Grubb war Meisterschüler und Nachfolger des legendären Walter Legge (Ehemann von Elisabeth Schwarzkopf), auch Gründer des London Philharmonia Orchestra (nicht London Philharmonic Orchestra!).
Zur Tonqualität der Aufnahmen aus den 50er/60er Jahren ist anzumerken, daß sie meist überragend ist! Sammler suchen eben genau diese Platten, weil Produzenten, Ton- und Schneidingenieure (deren Namen unsereins alle im Kopf hat!) erstklassige Arbeit abgeliefert haben!
rill
Ich gebe gern mal einen Fehler zu, das mit dem Älter als 50 Jahren wusste ich ehrlich gesagt nicht.
Dann muss ich ja nur noch 30 Jahre warten um meine OldSchool Musik auf meinen MP3-Player laden zu dürfen. ;-)
Und Klassik-Musik mag ich sehr wohl, schon allein Beethofens 9. Sinfonie jagt mir einen wohligen Schauer über den Rücken.
Dies nur am Rande, aber danke für die Aufklärung. Nun hat sich der Tag doch noch gelohnt.
Mfg
Outsidaz1
...und auch nicht sonderlich konsequent gelöst. Eine Musikaufnahme wird 50 Jahre nach ihrer Entstehung frei - das kann man sich gut vorstellen, ein halbes Jahrhundert ist eine runde Sache, so viel zum Thema Leistungsschutzrecht. Beim Urheberrecht sind es "plötzlich" 70 Jahre, und das nicht etwa von der Entstehung des Werkes an gerechnet, sondern vom Tod des Komponisten.
Der Grund dafür wird sein, dass bei Urheberrechtsfragen der genaue Termin der Entstehung eines Werkes gar nicht bekannt ist. Das ist bei einer Musikaufnahme ganz anders, da gibt es immer ein konkretes Datum. Theoretisch könnte man das Veröffentlichungsdatum nehmen, nur tückischerweise sind Werke ja auch dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie nie veröffentlicht wurden. Also meinetwegen doch wieder Tod des Autors, aber 70 Jahre sind wirklich ein bisschen happig. Dann haben ja noch die Urenkel ihren Daumen drauf...
CU
Olaf
Kürzlich habe ich bei 2001 in Hamburg die Gesamtaufnahme der Mahler-Sinfonien mit Eliahu Inbal günstig geschossen - sage und schreibe € 29,95! Die Aufnahmen sind Mitte der Neunziger entstanden und klingen sehr gut - allerdings muss ich sagen, dass ich hier keinen großen Sprung nach vorn im Vergleich mit der Georg-Solti-Einspielung aus den frühen(!) Siebzigern feststellen kann.
Schon die damalige Einspielung klang sehr plastisch und druckvoll, man hatte immer den Eindruck, mitten im Konzertsaal zu sitzen... so will es meine Erinnerung. Ich werde heute Abend mal einen direkten Hörvergleich anstellen. Am besten mit der 8. Sinfonie, denn da ist mit Orchester, großem Chor und Orgel das "schwerste Geschütz" aufgefahren.
Künstlerisch finde ich beide Aufnahmen ganz hervorragend, allerdings hatte ich bei Inbal bei ein oder zwei Sinfonie-Kopfsätzen den Eindruck, dass er das Tempo etwas verschleppt. Bei der 6. Sinfonie hat mich das ziemlich gestört.
CU
Olaf
Wie wäre es, wenn jeder von euch 1 Jahr lang keinen Tonträger kaufen würde ( natürlich auch nicht aus dem Netz ziehen ). Ich selbst hätte damit überhaupt keine Probleme. Vielleicht würde ja auch schon ein halbes Jahr reichen.
Mal sehen wie schnell die Musikindustrie in die Knie gehen würde und zu Änderungen bzw. Kompromissen bereit wäre, um ihren Schrott an den Mann zu bringen.
so, jetzt will ich auch mal eine halb-ot-frage stellen ;-)
ich höre abends gerne mal in irgendeinen internet-"radiosender" rein. gelegentlich hab ich den eindruck, daß man ab und zu dort auch auf copyrights sche**t und einfach komplette cds (sowohl alben als auch kopplungen) hochlädt.
frage:
wenn es für den hörer nicht ersichtlich ist, ob gegen copyroghts verstoßen wird......mache ich mich beim hören/mitschneiden strafbar ?
möchte noch ergänzen:
natürlich gibt es auch aktuell entstandene aufnahmen, die frei verfügbar sind.
nebenbei: filesharing = illegal -> das hab ich lange nicht gelesen, hast du das wirklich nicht gewußt, outsidaz1 ? also das filesharing grundsätzlich völlig legal ist......(warum auch nicht ?)
worüber wunderst du dich, ist doch ein alter schuh. urheberrechtlich geschütztes material via p2p anzubieten ist illegal. dabei ist es doch völlig egal, in welchem format das material bereitgestellt wird, mp3 oder wav oder....ist doch latte.
und die auslegung von golem ist wirklich abenteuerlich, nichts deutet darauf hin, daß man das konvertieren per se verbieten will. ehrlich gesagt halte ich diese interpretation für ein armutszeugnis für golem...
Das meinte ich nicht. Mir ging es um die Idee, das Konvertieren in mp3 *komplett* zu verbieten. Aber du hast recht - diese Schlussfolgerung ergibt sich nicht zwingend aus der Formulierung der RIAA und geht in diesem Fall etwas weit.
CU
Olaf
hab DICH schon richtig verstanden...aber die auslegung von golem ist eben völlig unbegründet.
sollte die riaa wirklich mal versuchen, daß konvertieren selbst zu illegalisieren (gibts das wort ?), würde ich das eigentlich begrüßen.
je unsinniger die forderungen werden, desto größer wird der widerstand - und das wird er ja augenscheinlich schon seit langem.
bitte liebe mi, stellt noch absurdere forderunegn, umso schneller ists vorbei....
edit:
haltlose artikel wie der bei golem dagegen nehmen unvoreingenommenen kritikern den wind aus den segeln....dann sollte golem lieber komplett auf derartige stellungnahmen verzichten...
Golem, so wie wohl eine reihe von anderen seiten, gibt nur wieder, was auf http://recordingindustryvspeople.blogspot.com/2007/12/riaa-files-supplemental-brief-in.html steht. Die kritik kann sich auf den verzicht auf genaues nach-recherchieren beziehen, aber nicht auf die auslegung an sich. Die stammt AFAIK von der verlinkten seite.
mr.escape
die initiative nennt sich also "recordingindustry versus people".
wenn ein journalist (se4lbst der eines minimini-käseblättchen, selbst einer schülerzeitung) aus DIESER quelle infos ohne überprüfung übernimmt, ist wirklich hopfen und malz verloren.
deshalb find ichs so oder so ganz, ganz arm von golem.
wenn Du eine leiche Verstopfung des Ohres hast und es dadurch zu einer Reflektion und somit einem Wiederhall kommt, ist das NARÜRLICH eine unerlaubte Verdopplung und somit Vervielfältigung der Musik.
Du hast wirklich extrem nachgelassen, wenn Dir dass nicht klar ist!!!
Ebenso ist das Hören von Musik in "hallenden" Räumen wegen des Wiederhalls verboten!
Das stimmt nicht ganz - erlaubt ist es schon, man muss nur angemessen dafür bezahlen. Dazu muss man die Anzahl Schallreflexionen messen und einfach mit dem Grundpreis - € 1,09 pro Musiktitel bei 96 kbps - multiplizieren :-) *SCNR*
Wer nur 1x zahlen will, darf Musik nur in schalltoten Räumen anhören - also im Aufnahmeraum vom Tonstudio... wobei: Wenn er schon mal da ist, kann er ja gleich seine eigene Musik produzieren!! "Composing Music is killing music" :-o
CU
Olaf