...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
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Hallo,
also ich denke das entweder die Seite oder du jetzt das ganze zu schwarz sieht.
Die MI meinte damit das es illegal wird bzw eine illegale Handlung zu erkennen ist wo man die Mp3´s abspeichert.
In in dem beschriebenenen Fall hat er ja eine neue CD direkt in den Filesharing ordner in Mp3´s erstellt und gespeichert und das ist eine illegale Handlung.
Nicht das erstellen für den persönlichen Gebrauch auf seine eigene Festplatte.
Den der Filesharing Ordner ist ja im Prinzip keine eigener Bereich auf der Festplatte, sondern ein Bereich den man für alle freigibt