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Preisnachlass aufgrund nicht eingehaltener Lieferzeit?

Jou / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

passend zum unten stehenden Beitrag hab ich eine Frage - genau folgendes ist mir nämlich passiert.

Aufgrund eines Ausfalls meines Brenners am letzten Mittwoch musste ich schnell entscheiden, was ich tue, da ich schnellstens ein neues Drive brauchte.

Ich hab kurzerhand abends noch beim Mediamarkt vorbeigeschaut und die hatten nur für mich nicht brauchbares zeug da, brauchte also schnell einen Brenner. Also jetzt nicht soooo schnell, im Sinne von sofort, aber schon baldigst.

Ich hab alles durchforstet und bei einem Versender bestellt, der angab, binnen 24h versandfertig. Ich hab dann Mittwoch abend bestellt, etwa 23 Uhr, also wird die Bestellung so DO morgens im System gewesen sein. Summa Sumarum heißt für mich 24h versandfertig, dass das Zeug dann halt im Laufe des Freitags hätte versendet werden müssen und ich zum Samstag eine DHL Lieferung hätte bekommen müssen.

Nichts da, da am Montag noch immer nichts da war bzw. im System stand, dass noch nichts versendet war, hab ich schon gedacht, ok - ich schicke den Kram zurück und kauf mir jetzt doch was bei Mediamarkt (brüll!!!) Naja, das Zeug kam dann Dienstag, die haben also den Donnerstag, Freitag und Montag gebraucht, um zu versenden, DHL hat dann fix gebracht, Montag irgendwann Mittags ist es rausgegangen und Dienstag wars bei mir.

Toll - aus den 24h Versandfertig wurde dann halt 3 mal 24 h, macht bekanntlich 72h.

Ich war schon ziemlich angesäuert. Immerhin hab ich somit fast eine Woche gewartet, Wochenende war dazwischen, gerechnet hab ich mit der Ware Samstag.

Ich habe jetzt lustigerweise eine MediaMarkt Werbung gesehen, bezüglich Waschmaschine, Fernseher und so weiter, wenn die binnen 24h nicht liefern, gibts die Ware kostenlos. naja, davon inspiriert hab ich mir jetzt überlegt, wie schauts denn aus mit einem Preisnachlass?


Auf der Website steht binnen 24h versandfertig - das ist für mich ein Bestandteil meiner Bestellung, ebenso wie das Produkt bzw. die Artikelbeschreibung, die da steht. Wenn dort steht, es gibt ein Kabel dazu und es wird nicht geliefert, können sie ja auch nicht sagen, tut uns leid, waren keine Kabel mehr vorhanden - ebenso wie sie nicht sagen können, tut uns leid, das Warenwirtschaftssystem hat was falsches ausgewiesen oder dergleichen.


Sehe ich das jetzt falsch und muss man sowas hinnehmen? Immerhin bestellt man ja bei dem, gbei dem das Lämpchen grün ist und das ist nicht selten ein entscheidendes Kriterium und irreführend, wenn es keineswegs stimmt.

Was wäre denn theoretisch ein akzeptabler und realistischer Preisnachlass? 3% oder 5% ?

xafford Max Payne „Es wurde ja nicht mit Lieferung in 24 Stunden geworben, sondern die Aussage...“
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In deutschen Recht gilt bei Endkundengeschäften der Grundsatz von "Treu und Glaube" nach §242 al Grundkodex der dafür sorgt, dass Richter bei missdeutigen oder irreführenden Vertragsklauseln idR für den Benachteiligten entscheiden. Ich würde gerne einmal sehen, wie ein Händler vor einem Richter versucht mit sprechwissenschaftlichen Klimmzügen zu erklären, dass er mit "versandfertig" nur gemeint hätte, dass das Päckchen dann in 24 Stunden verpackt ist. Dies interessiert nämlich keinen Kunden wann und wie schnell der Händler das verpackt, ihn interessiert nur, wann es an den Versender geht und genau so dürften die meisten auch "versandfertig" verstehen, nämlich der Zeitpunkt, an dem der Händler es an den Versender übergibt. An diesem Punkt hat übrigens auch der Händler keinerlei Problem, wenn der Versender dann 5 Tage braucht, ein Problem hätte er nur, wenn er "Lieferung innerhalb 24 Stunden" beworben hätte.

Man könnte also "versandfertig" mit viel gutem Willen auch als "fertig verpackt" interpretieren, nur dürfte dieser Erklärungsversuch weder den Endkunden, noch einen Richter sonderlich interessieren. Da man auf Hoher See und vor Gericht aber in Gottes Hand ist würd ich natürlich nicht meine Hand ins Feuer legen, dass doch ein Richter dies anderst sieht, ich tippe aber eher auf meine Deutung.

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