Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Preisnachlass aufgrund nicht eingehaltener Lieferzeit?

Jou / 52 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute,

passend zum unten stehenden Beitrag hab ich eine Frage - genau folgendes ist mir nämlich passiert.

Aufgrund eines Ausfalls meines Brenners am letzten Mittwoch musste ich schnell entscheiden, was ich tue, da ich schnellstens ein neues Drive brauchte.

Ich hab kurzerhand abends noch beim Mediamarkt vorbeigeschaut und die hatten nur für mich nicht brauchbares zeug da, brauchte also schnell einen Brenner. Also jetzt nicht soooo schnell, im Sinne von sofort, aber schon baldigst.

Ich hab alles durchforstet und bei einem Versender bestellt, der angab, binnen 24h versandfertig. Ich hab dann Mittwoch abend bestellt, etwa 23 Uhr, also wird die Bestellung so DO morgens im System gewesen sein. Summa Sumarum heißt für mich 24h versandfertig, dass das Zeug dann halt im Laufe des Freitags hätte versendet werden müssen und ich zum Samstag eine DHL Lieferung hätte bekommen müssen.

Nichts da, da am Montag noch immer nichts da war bzw. im System stand, dass noch nichts versendet war, hab ich schon gedacht, ok - ich schicke den Kram zurück und kauf mir jetzt doch was bei Mediamarkt (brüll!!!) Naja, das Zeug kam dann Dienstag, die haben also den Donnerstag, Freitag und Montag gebraucht, um zu versenden, DHL hat dann fix gebracht, Montag irgendwann Mittags ist es rausgegangen und Dienstag wars bei mir.

Toll - aus den 24h Versandfertig wurde dann halt 3 mal 24 h, macht bekanntlich 72h.

Ich war schon ziemlich angesäuert. Immerhin hab ich somit fast eine Woche gewartet, Wochenende war dazwischen, gerechnet hab ich mit der Ware Samstag.

Ich habe jetzt lustigerweise eine MediaMarkt Werbung gesehen, bezüglich Waschmaschine, Fernseher und so weiter, wenn die binnen 24h nicht liefern, gibts die Ware kostenlos. naja, davon inspiriert hab ich mir jetzt überlegt, wie schauts denn aus mit einem Preisnachlass?


Auf der Website steht binnen 24h versandfertig - das ist für mich ein Bestandteil meiner Bestellung, ebenso wie das Produkt bzw. die Artikelbeschreibung, die da steht. Wenn dort steht, es gibt ein Kabel dazu und es wird nicht geliefert, können sie ja auch nicht sagen, tut uns leid, waren keine Kabel mehr vorhanden - ebenso wie sie nicht sagen können, tut uns leid, das Warenwirtschaftssystem hat was falsches ausgewiesen oder dergleichen.


Sehe ich das jetzt falsch und muss man sowas hinnehmen? Immerhin bestellt man ja bei dem, gbei dem das Lämpchen grün ist und das ist nicht selten ein entscheidendes Kriterium und irreführend, wenn es keineswegs stimmt.

Was wäre denn theoretisch ein akzeptabler und realistischer Preisnachlass? 3% oder 5% ?

gelöscht_35042 Jou „Preisnachlass aufgrund nicht eingehaltener Lieferzeit?“
Optionen

Ich würde den Lieferanten verklagen!

ABatC gelöscht_35042 „Ich würde den Lieferanten verklagen! “
Optionen

Auf Schadenersatz und Schmerzensgeld...

gelöscht_35042 ABatC „Auf Schadenersatz und Schmerzensgeld...“
Optionen

Aber er hat vergessen zu lesen, dass in der Laufschrift vom Mediamarkt erst ab einem Warenwert von 400€ gesprochen wird!

Hmm......

holger47 gelöscht_35042 „Aber er hat vergessen zu lesen, dass in der Laufschrift vom Mediamarkt erst ab...“
Optionen

Und dazu geht es NUR um Fernseher oder Küchengroßgeräte, nicht um Kleinteile. Abgesehen davon gibt es bei Nichteinhaltung ders 24h-Lieferversprechens durchaus einen Preisnachlass - man kann nämlich vom Versender die zusätzliche Gebühr für den Express-Versand zurückverlangen.

Wenn da aber nur allgemein steht "innerhalb 24h Versandfertig" bedeutet das allerdings gar nichts, denn der Versender kann ja auch mit dem Herpes-Versand statt mit DHL verschicken

Jou holger47 „Und dazu geht es NUR um Fernseher oder Küchengroßgeräte, nicht um Kleinteile....“
Optionen

>>Herpes-Versand statt mit DHL

Haben sie aber nicht (Punkt)

Max Payne Jou „Preisnachlass aufgrund nicht eingehaltener Lieferzeit?“
Optionen

Sofern Dir in der Auftragsbestätigung kein verbindlicher (!) Liefertermin genannt wurde ist es völlig unerheblich, ob die Verfügbarkeitsampel grün, gelb oder rot gezeigt hat. Die Vereinbarung über den Liefertermin ist damit nicht Vertragsbestandteil geworden, daher hast Du auch keine Ansprüche.

Ansonsten kannst Du Schadensersatz verlangen - allerdings nur, wenn Du zuvor dem Händler schriftlich eine angemessene Frist zur Leistung eingeräumt hast (d.h. ca. 10 Werktage) und der Händler dennoch nicht liefert.

xafford Max Payne „Sofern Dir in der Auftragsbestätigung kein verbindlicher ! Liefertermin genannt...“
Optionen
Sofern Dir in der Auftragsbestätigung kein verbindlicher (!) Liefertermin genannt wurde ist es völlig unerheblich, ob die Verfügbarkeitsampel grün, gelb oder rot gezeigt hat.

Halo max, das dürfte so nicht stimmen. Wenn der Händler explizit mit 24 Stunden wirbt, so macht er es selbst zu einem Vertragsbestandteil. Für Kunden gilt das Transparentgebot, womit man wirbt muss man auch erfüllen, alles andere ist irreführende Werbung und somit ein Fall für das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und kann auch zu einer Abmahnung führen. Vergleiche hierzu mal die PAGV (Preisangabenverordnung), nach neuerlicher Auslegung gelten für Kunden nur die beworbenen Preise, nicht genannte Aufschläge für Versand, Verpachung, Transportversicherung o.a. sollen vor Gericht keinen Bestand haben (dazu gab es zufällig gerade gestern bei Heise eine Meldung).

Hat also der Händler das Produkt explizit mit dem Versand innerhalb 24 Stunden beworben, so hat er den Vertrag teilweise nicht erfüllt da eine zugesicherte Eigenschaft nicht zutraf, auch freiwillige Zusagen (z.B. Garantie) sind bindend wenn man sie denn zusichert. Trotzdem würde ic da jetzt kein Fass aufmachen. Eigentlich muss man ohnehin davon ausgehen, dass man etwas nie sicher innerhalb einer bestimmten Frist bekommt wenn man es online oder telefonisch bestellt, allein schon aufgrund Verzögerungen bei den Versandunternehmen.
Jou xafford „ Halo max, das dürfte so nicht stimmen. Wenn der Händler explizit mit 24...“
Optionen

Sehe ich absolut genauso, immerhin hab ich ja genau nach diesem Aspekt bestellt.

Man stelle sich vor, jemand bietet etwas an, was super-rar ist. Bei allen ehrlichen Onlineshops ist das als vergriffen gemeldet - aber EINER meldet es als "vorrätig" oder "auf Lager" und "binnen 24h lieferbar".

Ist ja logisch, wo nun die Käufermasse bestellt, dass dann auch erstmal die Ware bezogen werden muss und das dann eine Woche dauert, aber das Auftragsbuch voll ist, ist auf die irreführende Werbung zurückzuführen.

Ich sehe das ebenso genau so als Bestandteil meiner Bestellung bzw. Vertragsbestandteil.

Aber viele hier scheinen es "ok" zu finden, wenn der Händler mit etwas vollkommen irreführendem wirbt.


Klar, bei dem Preis ein Fass aufzumachen, wäre mehr als übertrieben, doch immerhin finde ich es mehr als lästig, dass sowas permanent die Regel ist - was eigentlich nur die Ausnahme darstellen sollte.

Max Payne xafford „ Halo max, das dürfte so nicht stimmen. Wenn der Händler explizit mit 24...“
Optionen

Es wurde ja nicht mit "Lieferung in 24 Stunden" geworben, sondern die Aussage lautete "Versandfertig in 24 Stunden". Das heißt für mich (ich hab' inzwischen gelernt, so zu denken wie die Shopbetreiber :-)), dass nach spätestens 24 Stunden die Ware in der Versandabteilung liegt. Über den Zeitpunkt des tatsächlichen Versandes wird aber explizit keine Zusage gegeben. Das fände ich als Händler auch ziemlich riskant.
Ein anderer Fall ist es natürlich wenn der Kunde bereit ist, den Zuschlag für Expressversand zu bezahlen.

Bei vielen online-Shops habe ich daher das Gefühl, dass die normale Lieferung (absichtlich?) ein bisschen verzögert wird, um den Expressversand interessanter zu machen...

Mr.McDoodle Max Payne „Es wurde ja nicht mit Lieferung in 24 Stunden geworben, sondern die Aussage...“
Optionen

der begriff ist stark auslegungsbedürftig.

versandfertig in 24h kann bedeuten, dass die sachen zum hauseigenen versand gehen, wo sie komissioniert werden. versandfertig kann auch heißen, dass sie dann ab zum logistiker gehen, der dann versendet.
kann aber genauso gut heißen, dass ein lagerist durchs lager gelaufen ist und geschaut hat, ob die waren überhaupt da ist und sich drei weitere tage erstmal garnichts tut.


aber absolut nicht heißt es, dass es in 24h gelierfert werden muss, aber das lese ich auch so nicht vom threadersteller. er beschwert sich ja wie ich verstehe, dass die ware so lange dort herumliegt und noch nicht versendet wurde, trotzdem die 24h schon überschritten waren.

der expressversand wird bei einigen versendern auch nicht eingehalten. das erst und letzte mal als ich per extress versand bestellt habe, kam die ware 3 tage später an, da hätte ich mir den express zuschlag sparen können

Olaf19 Mr.McDoodle „der begriff ist stark auslegungsbedürftig. versandfertig in 24h kann bedeuten,...“
Optionen

...einfach so interepretieren, dass die Ware wohl verpackt und evtl. eingeschweißt am Lager liegt. Wann sie dann tatsächlich versendet wird, ist ein anderes Thema.

Nur wenn die Ware gar nicht am Lager ist, wäre der Begriff "versandfertig" unangebracht.

Letztlich sind diese Feinheiten für den Käufer unerheblich - er möchte die Ware nach einer angemessenen Lieferzeit endlich haben. Ob die nun fertig verpackt im Regal liegt, der Händler aber 3 Tage braucht, um sie da rauszuholen, oder der Händler wartet erst 3 Tage seinerseits auf die Ware, verschickt sie dann aber sofort, ist letztlich unerheblich.

CU
Olaf

Max Payne Olaf19 „Ich würde den Begriff "versandfertig"...“
Optionen

Ich stimme Dir zu. Diese Ampeln gibt es ja fast bei allen Shops. Manchmal heißt grün einfach nur "Ware auf Lager", gelb "Warenneulieferung in Kürze" und rot "derzeit nicht lieferbar".

xafford Max Payne „Es wurde ja nicht mit Lieferung in 24 Stunden geworben, sondern die Aussage...“
Optionen

In deutschen Recht gilt bei Endkundengeschäften der Grundsatz von "Treu und Glaube" nach §242 al Grundkodex der dafür sorgt, dass Richter bei missdeutigen oder irreführenden Vertragsklauseln idR für den Benachteiligten entscheiden. Ich würde gerne einmal sehen, wie ein Händler vor einem Richter versucht mit sprechwissenschaftlichen Klimmzügen zu erklären, dass er mit "versandfertig" nur gemeint hätte, dass das Päckchen dann in 24 Stunden verpackt ist. Dies interessiert nämlich keinen Kunden wann und wie schnell der Händler das verpackt, ihn interessiert nur, wann es an den Versender geht und genau so dürften die meisten auch "versandfertig" verstehen, nämlich der Zeitpunkt, an dem der Händler es an den Versender übergibt. An diesem Punkt hat übrigens auch der Händler keinerlei Problem, wenn der Versender dann 5 Tage braucht, ein Problem hätte er nur, wenn er "Lieferung innerhalb 24 Stunden" beworben hätte.

Man könnte also "versandfertig" mit viel gutem Willen auch als "fertig verpackt" interpretieren, nur dürfte dieser Erklärungsversuch weder den Endkunden, noch einen Richter sonderlich interessieren. Da man auf Hoher See und vor Gericht aber in Gottes Hand ist würd ich natürlich nicht meine Hand ins Feuer legen, dass doch ein Richter dies anderst sieht, ich tippe aber eher auf meine Deutung.

Max Payne xafford „In deutschen Recht gilt bei Endkundengeschäften der Grundsatz von Treu und...“
Optionen

Manchmal steht da auch einfach "sofort lieferbar". Es geht - soweit ich das erkennen kann - nicht darum, dass der Händler mit den 24 Stunden geworben hat. Bei "sofort lieferbar" erwartet ja auch niemand, dass Minuten nach dem Bestellklick die Lieferung kommt.

Imo ist auch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses von Bedeutung. Der Online-Katalog ist nur ein Angebot an die Allgemeinheit (invitatio ad offerandum), so dass die erste rechtlich bedeutsame Willenserklärung die Bestellung des Kunden ist. Der Händler kann seinerseits das Angebot explizit (durch Senden einer Auftragsbestätigung, wobei die automatisch generierte eMail nur den Bestelleingang dokumentiert, aber regelmäßig KEINE Auftragsbestätigung darstellt) oder aber durch konkludentes Handeln (Zusenden der bestellten Ware) annehmen. Somit kommt der angegebenen Lieferfrist - sofern sie eben nicht in der Auftragsbestätigung steht, imo keine rechtlich verbindliche Bedeutung zu.

In den AGB von Amazon (die ja i.d.R. sehr zutreffende Angaben zur Lieferzeit machen) wird auch auf Lieferfristen eingegangen:
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

xafford Max Payne „Manchmal steht da auch einfach sofort lieferbar . Es geht - soweit ich das...“
Optionen

Sorry, ich will das Thema nicht totdiskutieren und es ist eh schon komplett OT, aber "invitatio ad offerandum" hat eine ganz andere Bedeutung und passt nicht in diesen Zusammenhang (ich weiß das auch nur, weil ich zu dem Thema auf Informationsveranstaltungen der IHK war). "invitatio ad offerandum" bedeutet, dass eine vertragliche Willenserklärung des Händlers nicht mit einer Anzeige oder einem Inserat zustande kommt, sondern erst mit einer Bestellbestätigung. Dies hat den Hintergrund, dass dem Händler die Möglichkeit gegeben werden muss einen Kunden ablehen zu können, z.B. bei fehlender Bonität oder weil er mit dem Kunden nur schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Der Grundsatz "invitatio ad offerandum" sagt also nur aus, dass eine Werbung, eine Anzeige oder ein sonstiges Angebot seitens des Händlers insofern nicht bindend ist, dass er es nicht verkaufen muss an den Kunden, es bedeutet aber definitiv nicht, dass er etwas in einer bestimmten Form bewerben darf, den Vertrag dann aber stillschweigend ändern darf ohne den Kunden ausdrücklich darauf hinzuweisen. Mal zur Verdeutlichung zwei Beispiele aus der Informationsveranstaltung des vortragenden Juristen (ich hoffe ich bekomme sie noch richtig zusammen):

Fall A:

Ein Händler wirbt im Internet mit einem Flatscreen für 1000 Euro in Ratenzahlung a 20 Euro im Monat ohne Ratenzins. Ein Kunde bestellt, die Bonitätsprüfunf ergibt jedoch, dass er nicht kreditwürdig ist. Der Händler darf also den Vertrag ablehnen, da die Werbung nur ein unverbindliches Angebot war ("invitatio ad offerandum").

Fall B:

Ein Händler wirbt mit einem Flatscreen für 1000 Euro in Ratenzahlung a 20 Euro im Monat ohne Ratenzins. Ein Kunde bestellt den Artikel. In der AGB des Händlers steht jedoch, dass für Ratenzahlungen ein Aufschlag von 2% monatlich als Bearbeitungsgebühr der Dahrlehnsfirma erhoben wird und versucht dem Kunden diese 2% abzuverlangen. Dies ist rechtlich unwirksam, da die Werbung somit unlauter gewesen wäre und versteckte Klauseln in einer AGB in diesem Fall "unerwartet" war, bzw der Vertrag deutlich vom Angebot abwich.

Aber Okay, das ist nun wirklich Off Topic.

Jou Nachtrag zu: „Preisnachlass aufgrund nicht eingehaltener Lieferzeit?“
Optionen

Danke, immerhin eine vernünftige Antwort, das sind immerhin 20% (nicht übel)

Die anderen vergesse ich mal ganz schnell. Ich werde den Kram zurückschicken.

Bismarck-Stomper Jou „Danke, immerhin eine vernünftige Antwort, das sind immerhin 20 nicht übel Die...“
Optionen

@ jou (und @xafford)
Du musst die ganze Sache mal genau lesen und "formaljuristisch" aufdröseln:
Wenn ein Händler angibt, eine Ware wäre in 24 Stunden versandfertig (!), heißt das lediglich, dass die Sache in 24 Stunden vom Händler zum Versand vorbereitet worden ist. Nicht mehr und nicht weniger. Es heißt aber leider eben nicht, dass die Ware innerhalb von 24 Stunden auch tatsächlich in den Versand geht. Das ist eine gänzlich andere Aussage! Ein Versand kann unter der Bezeichnung "versandfertig" länger dauern! Geschickterweise ist die Werbung aber darauf so angelegt, dass der Käufer glaubt, bestellte Ware würde auch in 24 Stunden versendet werden ...
Tja, is' leider nich' so ...
Ansonsten, verfahren wie t.hanz (unten) beschrieben ...
Bismarck-Stomper

perrudja Bismarck-Stomper „@ jou und @xafford Du musst die ganze Sache mal genau lesen und formaljuristisch...“
Optionen

Es kommt in der Tat einzig und allein auf die - zivil-rechtliche - Auslegung des Begriffes 'versandfertig' an. Selbst wenn diese Erklärung juristisch als den Händler für den Fall eines Vertragsabschlusses bindend zu werten sein sollte, würde das den Käufer in einem Falle, wie er hier diskutiert wird, zu keinerlei Ansprüchen berechtigen. Denn wie bereits Bismarck-Stomper zutreffend dargelegt hat, bedeutet 'versandfertig' eben gerade nicht 'versandt'. Der objektive Erklärungsinhalt beschränkt sich vielmehr lediglich auf die Aussage, daß die Ware für den Versand fertiggemacht worden ist; sie kann (und darf) mithin getrost auch weiterhin eine im Geschäftsverkehr übliche und vertretbare Zeit beim Händler in dieser Weise verbleiben, ohne daß es rechtliche Konsequenzen hätte.

Wie der vorliegende Fall zeigt, hat sich der Verkäufer - offenbar in vollem Bewußtsein der Rechtslage - eines einerseits für ihn durchaus werbeträchtigen, andererseits ihn in keiner Weise bindenden Begriffes bedient. Die Gefahr, diesen - allgemein-sprachlich wie juristisch eindeutigen - Begriff mißzuverstehen, liegt allein auf Käuferseite.

t.hanz Jou „Preisnachlass aufgrund nicht eingehaltener Lieferzeit?“
Optionen

das ist die einzig richtige reaktion: zurückschicken und wenn möglich noch mit dem vermerk (binnen den 14 tagen ist es egal, welcher grund, nur defekt sollte man nicht angeben) der langen lieferzeit.

die meisten trauen sich das nur nicht (in deutschland ist das so verbreitet, nicht zu verhandeln oder am preis zu rütteln) und ärgern sich lieber in foren und daheim im keller.

ist traurig genug, das thema hatten wir unten schon, immerhin wie du schon sagst bestellt man ja da wo der status verfügbar lautet und nicht status "muss nachbestellt werden und keine ahnung wann das passiert"

also: trauen - was kannst du verlieren, du bist kunde! dass hier einige den schwanz einziehen, war mir klar, der endverbraucher hat in vielen fällen noch nicht kapiert, dass er derjenige ist, der zu fordern hat und nicht das unternehmen.


ich habe auf diese weise schon jede menge zeug zurückgesendet, so auch meine letzte festplatte, die mir con*** nach 3 wochen lieferzeit zusandt - für mich absolut inakzeptabel, wenn das ding angeblich binnen 2-3 tagen versandfertig ist.


und es ist blödsinn zu behaupten, dass dhl oder hermes oder dpd hier mitspielen, das ist völlig wurscht, wenn das warenwirtschaftssystem anzeigt, die ware ist noch nicht versendet, ist das der beste beweis dafür, dass das zeug noch nciht raus ist, gewerbliche versenden selten per hermes, meistens per dhl oder halt dpd und ups, aber dhl ist marktführend im pc bereich

Zulutech t.hanz „das ist die einzig richtige reaktion: zurückschicken und wenn möglich noch mit...“
Optionen

wenn man BGB genau studiert, kann man in meisten Fällen (ausser Microsoft) jedem Händler sowas von erzählen...

Ich gehe mal davon aus, dass das kein Fixkauf war, es sei denn du hast da irgendwo das Wörtchen "Fix" angeklickt oder markiert oder noch irgendwie sichtbar gemacht. Ist es der Fall kannst du die Ware zurückschicken und bei anderem Händler neue Ware holen und die Rechnung an den alten schicken...muss er Bezahlen!

Preisnachlass und Schadensersatz ist in diesem Fall Schwachsinn, wird nicht durchgehen, wird auch keiner machen.

Ist eine Ware z.B. nicht komplett (Kabel fehlt), ist der Kaufvertrag ungültig. Kannst den Fehlbestand (Kabel) nachliefern lassen oder die Ware zurückschicken (sofern irgendwo keine heimtückischen Klausel vom Händler wie Microsoft hinterlegt sind)

Den Händler irgendwie zu ärgern bedeutet meist es werden keine weiteren Kaufverträge mit dem Händler zustande kommen, würde ich nicht machen.

Schick die Ware zurück und verlang das Gesammte Geld zurück da bist du auf der Sicheren Seite.

dirk42799 t.hanz „das ist die einzig richtige reaktion: zurückschicken und wenn möglich noch mit...“
Optionen

sofern Du die Sachen innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zurückschickst, wirst Du allerdings lediglich den Kaufpreis und nicht etwaige Portokosten erstattet bekommen.
Daher rate ich Dir: solltest Du noch nix anderes gekauft haben, hake den Vorfall als Lektion "richtig lesen für Käufer und Verkäufer" ab und bau den Brenner ein.
(natürlich nur, wenn sonst keine anderen Mängel vorliegen).

Im Ergebnis ist also hier dem Verkäufer kein Vorwurf zu machen.

D.

gelöscht_35042 dirk42799 „sofern Du die Sachen innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zurückschickst,...“
Optionen

Deswegen ist hier schon von falschen Vorausetzungen ausgegangen worden!

Wie schon von anderen erwähnt, heißt 24 Stunden Versandfertig eben Versandfertig!

Soll heißen, innerhalb 24 Stunden ist das Teil dem Versand übergeben worden.

(Beweise Ihm das Gegenteil)

Oft ist in Onlineshops ein Teil noch irgendwo im System als noch nicht versendet, und das Teil ist längst unterwegst!

Habe ich selbst bei Amazon schon erlebt!

Ich selbst als Händler habe Hermes schon öfters den Versand übergeben, und bei Hermes blieb das Teil ohne mein Wissen erst einmal 2 Tage liegen, weil irgendein Fahrer ausgefallen war, ein Plattfuß am Auto war, ein Baby gerade unterwegs war oder die Tante aus Timbuktu kam gerade.

Suche es dir aus, du wirst keinen Erfolg haben!

Sagt also nichts über die anschließende Lieferzeit aus, somit ist alles im grünen Bereich, der Händler hat richtig gehandelt und du fällst auf die Nase......

Heiße Luft um nichts.....

Gruß
luttyy

t.hanz gelöscht_35042 „Deswegen ist hier schon von falschen Vorausetzungen ausgegangen worden! Wie...“
Optionen
Heiße Luft um nichts.....

Der einzige, der hier heiße Luft bläst, bist du. Dieses sinnlose Gequatsche ..... ich schreibs jetzt zum dritten Mal.

Es ist möglich, binnen 24h zu versenden, die Wortwahl, da gebe ich dir recht, ist auslegungsbedürftig und allenfalls verwirrend oder gar irreführend. Jeder Rechtsverdreher nimmt dir sowas auseinander, darum gehts aber nicht. Dieses Gequake und Blabla kann man sich einfach sparen.

Weißt du wie es die "Profi"besteller machen? Die bestellen sich bei 5 verschiedenen Versendern das gleiche, wer zuerst liefert, kommt zum Zug, die restlichen 4 Pakete werden an der Haustüre verweigert oder der Gelborange Zettel weggeworfen, je nach dem halt. ich würds nicht tun und auch nicht empfehlen.

Ihr tut grad so, als wären wir hier von einem Versender abhängig und alle auf dessen Wohlwollen angwiesen, Leute - wir leben in einer Marktwirtschaft und haben im sozialen Aspekt einen Käuferschutz integriert, das ist auch gut so und dieser besagt, man hat das Recht, binnen 14 Tagen zurückzusenden - und fertig.


Amazon hat bei mir immer seine 24h eingehalten, bei anderen längerfristig oder mittelfristig lieferbaren Artikeln meistens eher geliefert, als angegeben.

Wenns andere nicht gebacken kriegen - ist das mir als Kunde sowas von wurscht. Sollen sie halt daran ersticken an ihrer fehlerhaften Logistik.

Was mir stinkt, der Kunde wird hier jedesmal so dargestellt, als sei er an allem selbst schuld und muss das ganze hinnehmen und ertragen - totaler Unsinn.


Sorry @redaktion, aber ich finde es eine Frechheit, große Versender als allmächtig zu erklären und den kleinen Kunden hier als Deppen abzustempeln, weil er sein Jurastudium, das hier einige vorraussetzen um Worte wie "versandfertig" zu interpretieren (im juristischen Sinne) (noch) nicht abgeschlossen haben.
Olaf19 t.hanz „Heiße Luft um nichts..... Der einzige, der hier heiße Luft bläst, bist du....“
Optionen
> Sorry @redaktion, aber ich finde es eine Frechheit, große Versender als allmächtig
> zu erklären und den kleinen Kunden hier als Deppen abzustempeln,


Und was genau hat die Redaktion jetzt damit zu tun?
Die hat sich hier doch gar nicht zu Wort gemeldet.

CU
Olaf
t.hanz dirk42799 „sofern Du die Sachen innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zurückschickst,...“
Optionen

Quatsch uns nicht voll mit Unsinn, lies du lieber mal die AGB richtig, die überall gleich sind, sorry solches unsinniges Halbwissen zu verbreiten ist fahrlässig, das wird auf Nickles von nicht wenigen Menschen gelesen.

Sofern der Warenwert >40 € MUSS der Verkäufer die Portokosten erstatten innerhalb der 14 Tage, so einfach ist das.

Ich würde es annehmen, die unfeine Art ist nicht empfehlenswert, dem Boten das Ding nicht abzunehmen oder ihn nicht reinzulassen und dann bei der Post das Ding länger als X Tage verweilen zu lassen. Ich hab schon erlebt, dass man dann gern mal in eine "schwarze Liste" aufgenommen wird, also lieber annehmen und auspacken, ohne was anzufasseen zurücksenden, damit macht man nichts falsch.

Kein Wunder, dass diese Versender noch immer existieren, wenn solche unwissenden Käufer wie du vor allem kuschen und den Schwanz einziehen, ihre Rechte nicht kennen, mann mann mann

Sorry, aber das nervt tierisch, dass im Jahre 2007 solches Unwissen kursiert.

gelöscht_35042 t.hanz „Quatsch uns nicht voll mit Unsinn, lies du lieber mal die AGB richtig, die...“
Optionen

Genau wegen Typen wie dir geht es ohne nicht Vorkasse. (Was ein Glück)

Und Großversender versenden nur bei guten Kunden auf Rechnung!

Dir würde ich geben....,

Ich würde dir 5 Pakete über 5 verschiede Paketdienste schicken, wo du weder weißt, an welchem Tag noch welcher Uhrzeit sie kommen!

Dann lernst du warten mit deinem großen Mundwerk....

t.hanz gelöscht_35042 „Genau wegen Typen wie dir geht es ohne nicht Vorkasse. Was ein Glück Und...“
Optionen

Genau wegen Typen wie dir gibts Versender, die lapidar behaupten "24h versandfertig" und den Kunden dann eine Woche warten lassen. Klasse.....

Du hast bewiesen, dass du das gesamte Thema nicht gerafft hast, es geht hier um Endkunden, die ihr teuer verdientes Geld ausgeben, aus genau dem langen Lieferzeitgrund bezahle ich nur noch per Nachname, wenn Rechnung oder Laststchrift nicht zulässig ist.
Du tust gerade so, als wäre der Kunde, der zu hause über 5 Tage auf sein Paket wartet der Schuldige, dem alles Recht geschieht......

Wieso aber empfiehlst du ANDEREN, sich veräppeln zu lassen? Warum? Welchen Grund gibt es dafür, rechtlich moralisch oder wie auch immer, sowas ständig als Endkunde auf sich sitzen zu lassen? Keinen.

Lass du dich halt von Lieferanten beschei**en und warte halt mal einige Wochen auf Ware, die angeblich auf Lager ist. Vor dir brauchen die Versender wenigstens keine Konsequenz zu fürchten, du nervst wahrscheinlich deine Frau und gehst in den Keller fluchen und bestellst ein halbes Jahr später wieder beim gleichen Versender, mach dir darüber mal Gedanken mein Lieber.

Und wer per Vorkasse zahlt, ist selbst dran blöd, das würde ich bei einer ganz kleinen erlesenen Auswahl an Lieferanten machen, mehr nicht. Irgend einem Versender, der grottige Lieferzeitbewertungen sammelt....niemals.

gelöscht_35042 t.hanz „Genau wegen Typen wie dir gibts Versender, die lapidar behaupten 24h...“
Optionen

Und da ich Händler bin, verzichte ich auf Kunden wie dich jederzeit und gerne...

Du hast überhaupt keine Ahnung, was über Distributoren und Lieferdienste an uns Händler abgeht, oder meinst du, ich würde mir wegen dir ein Lager von zig-tausend Euro hinlegen?

Wenn du halt Ebayschrott käufst, habe ich keinerlei Mitleid.

Gehe in den Fachhandel und bestelle über den Fachhandel!

Dort wirst du bestens bedient, aber du vielleicht nicht.....

Olaf19 t.hanz „Genau wegen Typen wie dir gibts Versender, die lapidar behaupten 24h...“
Optionen
> aus genau dem langen Lieferzeitgrund bezahle ich nur noch per Nachnahme,
> wenn Rechnung oder Laststchrift nicht zulässig ist.


Dann zahlst du aber einige Euro extra an Nachnahmegebühr... ob es das in jedem Fall wert ist?

Übrigens: Nachna_h_me mit einem h in der Mitte, denn damit wie du heißt, hat das nichts zu tun.

CU
Olaf
charlie62 t.hanz „Quatsch uns nicht voll mit Unsinn, lies du lieber mal die AGB richtig, die...“
Optionen
lies du lieber mal die AGB richtig, die überall gleich sind

Mit Sicherheit nicht.

Sofern der Warenwert >40 € MUSS der Verkäufer die Portokosten erstatten innerhalb der 14 Tage, so einfach ist das.

Du bist nicht mehr auf dem Laufenden:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/54009

Sorry, aber das nervt tierisch, dass im Jahre 2007 solches Unwissen kursiert.

Wie wahr.
t.hanz charlie62 „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen

Papperlapapp blubb blubb blabla - Papier ist geduldig und die AGB zählen

Zeig mir einen gewerblichen Händler, der folgende Klausel oder in dieser Art nicht in den AGB hat, zeig ihn mir einfach....


Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Paketversandfähige Waren sind vom Kunden zurückzusenden; nicht paketversandfähige Waren werden beim Kunden abgeholt. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Gefahr. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.

Aber das machen die Händler nur, weil sie so lieb sind .... issklar....

charlie62 t.hanz „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen
Schon wieder so ein Dummschwätzer, der mit irgend einem Gammelmüll von 2004 ankommt.

Aha.

oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

Lesen kannst du, copy & paste kannst du, nur mit dem Verstehen hapert es noch.

t.hanz charlie62 „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen

Uff, du bist echt eine Eule......was meinst du, ist bitte Vorkasse, was meinst du, bitte ist Nachname? Das IST eine Gegenleistung, die wurde erbracht, bevor er widerrufen kann, also logisch denken kannst du nicht oder?

Erzählt mir doch mal, wie ich einen Widerruf machen kann, wenn ich die Ware noch garnicht habe? Sag mal, wie mache ich das????

Und jetzt kommt die nächste Lektion - die meisten Versender verkaufen per Nachname oder per Vorkasse und in BEIDEN Fällen zahlst du, bevor du den Widerruf starten kannst. Sei denn, dein DHL Bote nimmt sich den Tag für dich frei, bevor er abkassiert, lässt er dich erstmal brav die Hardware testen und schauen, ob auch alles passt und dich in aller Ruhe den Widerruf formulieren bzw. alles nötige ausfüllen und nimmt das Ding dann wieder mit und streckt die Kohle vor - deinen DHL Boten will ich auch haben....

Nachname oder Vorkasse - beides sind Leistungen im Sinne von Gegenleistungen.

Alles andere ist Haarspalterei und irrwitziger Juristenkram, der vollkommen uninteressant ist.

Nichtmal bei Bestellungen per Rechnung musste ich bisher mein Porto zahlen.....und weißt du, mir ist es schnurz was in irgendwelchen Gesetzesentwürfen steht, solange die Praxis klappt

Mein lieber Charlie - peinlicher Schuss in den Ofen war das.....

charlie62 t.hanz „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen
Mein lieber Charlie - peinlicher Schuss in den Ofen war das.....

Wohl eher ein Eigentor von dir. Oder kannst du dich an dein dummes Geschwätz von oben nicht mehr erinnern?:

Und wer per Vorkasse zahlt, ist selbst dran blöd, das würde ich bei einer ganz kleinen erlesenen Auswahl an Lieferanten machen, mehr nicht. Irgend einem Versender, der grottige Lieferzeitbewertungen sammelt....niemals.

Nichtmal bei Bestellungen per Rechnung musste ich bisher mein Porto zahlen.....und weißt du, mir ist es schnurz was in irgendwelchen Gesetzesentwürfen steht, solange die Praxis klappt

Schizophren?:

http://www.nickles.de/thread_cache/538278861.html
gelöscht_35042 charlie62 „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen

Charlie lass ihn.

Mit seinem bösen Mundwerk kommt der nicht weit.

Ein Herr Oberwichtig der meint, mit einem Bier hätte die ganze Kneipe gekauft...

Es hatte mal einer eine Signatur hier bei Nickles, (ich weiß nicht leider mehr, wer das war) und zitiere mal sinngemäß...

Zitatanfang: "Diskutiere nie mit einem Idioten! Er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seinen Waffen" Zitatende!

t.hanz gelöscht_35042 „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen

Lieber böses Mundwerk als falsches Halbwissen zu verbreiten und ewig den Schwanz einzuziehen, das sag ich dir......


Ich sags nochmal:

Wegen solchen Typen wie euch ist es überhaupt möglich, dass Versender sich vor jeglicher Beschwerde sicher fühlen und keine fürchten!
Das ist tragisch.

t.hanz charlie62 „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen

Oh man, jetzt weisst du nicht weiter und verdrehst wieder mal die Tatsachen.


Also nochmal für Unterbelichtete:


Ich habe das Posting nicht erstellt.

Ich bestelle nie per Vorkasse

Ich bestelle per Nachname, Rechnung oder Lastschrift, die beiden letzteren werden selten angeboten

Per Nachname oder Vorkasse ist die gängigste Methode

Per NN bestelle ich, wenn ich einen Versender nicht kenne, wenn ich nämlich dann 3 Wochen warten darf, ist es mir egal, andernfalls darf ich meinem Geld hinterherrennen, wenn ich mir zwischenzeitlich anderweitig Ersatz gesucht hab.

Sowohl NN als auch VK sind Gegenleistungen BEVOR man einen Widerruf starten kann.


Ist das jetzt so schwer gewesen?

P.S. Per Rechnung bzw. Lastschrift bestelle ich NUR bei Amazon oder Reichelt und da brauch ich nix zurücksenden.....

Ich hoffe echt, du hast es jetzt geschnallt, nochmal erklär ich es nicht

charlie62 t.hanz „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen
Ich habe das Posting nicht erstellt.

Dann waren es wohl deine Kinder. Die kaufen mit deinem Account ja auch Dessous bei eBay.

P.S. Per Rechnung bzw. Lastschrift bestelle ich NUR bei Amazon oder Reichelt und da brauch ich nix zurücksenden.....

Aha, Hellseher bist du auch noch.
gelöscht_35042 charlie62 „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen

Und wenn er dann endlich noch lernt, wie man Nachnahme richtig schreibt,

dann bringt er es vielleicht auch im richtigen Leben weiter....

t.hanz gelöscht_35042 „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen

Genau, und jetzt fangen wir noch an, Rechtschreibfehler zu korrigieren, ist so ziemlich der letzte Schlusspunkt jeder Diskussion, in der du nichts mehr beizutragen hast.

Machs du auch gut.

t.hanz charlie62 „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen

Sehr gut, wir sind soweit.

Du hast keine Argumente mehr und wirst unsachlich, weil du deinen persönlichen Frust mit mir teilen willst.

Hab ich aber keinen Bock drauf, schmoll alleine weiter.

Ich reg mich nur tierisch drüber auf, wenn Leute solchen falschen Unsinn verbreiten, für unsachlichen Schrott bin ich nicht zu haben.

Zitier allein deine Ausnahmeparagraphen und Ausnahme-über-Ausnahmeregeln weiter, die keinen Menschen interessieren, weil sie nicht auf den Fragesteller zutreffen, mach....aber bitte für dich alleine

Machs gut.

charlie62 t.hanz „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen

Und Tschüss!

gelöscht_35042 charlie62 „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen

Lass Ihn laufen.

Wer Leute so persönlich betitelt, und wiederholt Nachnahme verkehrt (mehrmals) schreibt, muss sich ich nicht wundern, wenn mal dezent auf seine Rechtschreibung hingewiesen wird.

Denn sein eigenes Níveau muss man nun wirklich nicht annehmen...

Mein Zitat gilt!

Mr.McDoodle gelöscht_35042 „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen
wiederholt Nachnahme verkehrt (mehrmals) schreibt,

ohhh luttyy nerv uns bitte bitte nicht mit rechtschreibfehlersuche - mußt du dich ehrlich in jeden thread hängen um fehler zu korrigieren? bist du deutschlehrer? kannst du das nicht zu hause machen und uns damit verschonen?

es nervt einfach, wenn man denkt, es gibt was wichtiges zu lesen und du hast nix besseres zu tun, als rechtschreibfehler zu korrigieren. trag doch mal zur abwechslung was fachliches bei.

Olaf19 t.hanz „Dicke Backen, aber selbst wenig Ahnung...“
Optionen
> Erzählt mir doch mal, wie ich einen Widerruf machen kann,
> wenn ich die Ware noch garnicht habe? Sag mal, wie mache ich das????


Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Du kannst du doch erst einen Auftrag erteilen und ihn dann widerrufen - wozu musst du da erst abwarten, bis der Auftrag ausgeführt ist? Im Gegenteil, mit dem sofortigen Widerruf vereinfachst du sogar allen Beteiligten das Leben, z.B. dann, wenn die Ware noch gar nicht abgeschickt war.

CU
Olaf
Max Payne Olaf19 „Zum Thema Widerruf:“
Optionen

Dummerweise beginnt nach dem Gesetz die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware zu laufen.
Die Gesetze verfolgen da verschiedene Ziele. Einerseits gilt der Grundsatz pacta sunt servanda, andererseits möchte man Kunden im Fernabsatz dieselbe Möglichkeit zum Begutachten der Ware einräumen, wie sie auch Kunden im Ladengeschäft möglich wäre. Ein "Entschuldigung, ich hab's mir anders überlegt, bitte doch nicht liefern" ist im Gesetz nicht vorgesehen und trifft somit in eine Grauzone - schließlich bleibt es mir unbenommen, die Ware nach "Prüfung" zurückzusenden.

Übrigens: Nach dem Gesetz ist Annahmeverweigerung (also Nichtannahme des Pakets) ein Verstoß gegen eine Nebenleistungspflicht aus dem Kaufvertrag, setzt den Käufer in Annahmeverzug und berechtigt den Verkäufer zu Schadensersatzforderungen (bzw. dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen). Davon wird in der Praxis zwar kaum ein Händler Gebrauch machen, aber theoretisch ist dem so.

Olaf19 Max Payne „Zum Thema Widerruf:“
Optionen

Die Frist ja, aber es muss doch rechtlich möglich sein, schon vorher zu widerrufen, z.B. weil man eine Nacht drüber geschlafen und es sich anders überlegt hat? Alles andere wäre doch eine Farce.

Oder ist der Widerruf direkt nach Auftragserteilung nur unter Kaufleuten, beim einseitigen Handelsgeschäft möglich? Denn da geht das definitiv. Muss es sogar, denn da hat man die 14-Tages-Frist nicht, d.h. der Widerruf ist streng genommen nur wirksam, wenn er den Auftrag "überholt", d.h. vor dessen Eingang beim Geschäftspartner ist - in der Praxis kaum möglich. Das ist eigentlich nur denkbar, wenn man den Auftrag schriftlich per Post erteilt und dann schnell einen Widerruf per Fax verschickt.

CU
Olaf

Max Payne Olaf19 „Zum Thema Widerruf:“
Optionen
Oder ist der Widerruf direkt nach Auftragserteilung nur unter Kaufleuten, beim einseitigen Handelsgeschäft möglich? Denn da geht das definitiv.

Rechtsgrundlage gibt es dafür keine, möglicherweise geht das aus Kulanz. Allerdings verlangt der Gesetzgeber vom Kaufmann sowieso mehr Sorgfalt im Geschäftsverkehr als vom Normalsterblichen (z.B. § 347 HGB). Und auch Otto Normalverbraucher ist - nach dem Buchstaben des Gesetzes - an eine einmal abgegebene Willenserklärung gebunden (§ 145 BGB). Es ist ja möglich, vor Abgabe der Willenserklärung ein oder mehrere Nächte darüber zu schlafen - warum sollte man dem gesellschaftlichen Trend zur Unverbindlichkeit dadurch Vorschub leisten, im Gesetz noch einen weiteren Notausgang für wankelmütige Willenserklärer vorzusehen?
dirk42799 t.hanz „Quatsch uns nicht voll mit Unsinn, lies du lieber mal die AGB richtig, die...“
Optionen

meinst Du mit "Quatsch uns nicht voll mit Unsinn" hoffentlich nicht mich, oder?

Ich habe Dir - wie ich finde - sachlich meine Meinung gesagt, um die Du uns gebeten hast.
Wie charlie62 unten (oder oben?) schreibt, gilt derzeit - wieder mal - eine andere Gesetzeslage.

Und daß AGB überall gleich sind, halte ich für ... unhaltbar.
Aber gut, beweise mir gerne das Gegenteil!

Ich denke, dieser Thread sollte geschlossen werden, bevor hier noch jemand was sagt, was zum gefürchteten § führt.

D.

t.hanz dirk42799 „meinst Du mit Quatsch uns nicht voll mit Unsinn hoffentlich nicht mich, oder?...“
Optionen

Ganz einfach - was Charlie hier aufzählt, sind Ausnahmen und die treffen zu bei Rechnungszahlung - wo man keine Gegenleistung geleistet hat - abgesehen davon, dass der einzige Online Shop, der per Rechnung liefert, Amazon ist und die selbst bei Rechnung und Warenbeträgen unter 40 € superkulant sind, ist das absolut irrelevant, da eine totale Ausnahme bezüglich Hardwarehändlern. Und das ist nunmal ein PC Brett, wir reden hier über Hardwarehändler. Es ist mir kein Händler bekannt, der per Rechnung liefert - außer Amazon und Conrad - beide wie schon gesagt, sind kulant was das angeht.

Wieso als Haare zählen und sich an sinnlosen Ausnahmen aufreiben?

Das ist sinnlos.

Natürlich gilt die Regel der Gegenleistung - aber wen interessiert das, wo 99.9% aller Shops per Vorkasse oder NN liefern und in beiden Fällen hat man die 40 € erfüllt, weil man die Gegenleistung erbracht hat, somit vollkommen irrelevant.

Ich bin schon 'ne ganze Weil hier, charlie u. luttyy gehören zu den Typen, die anfangen, Ausnahmen in den Mittelpunkt zu stellen, dann gehen sie über ins reine Copy and Paste - zitieren und dann werden sie persönlich und sammeln Rechtschreibfehler. Normal meide ich solche Kerle, aber hier hats mich gepackt.

Seadevil Jou „Preisnachlass aufgrund nicht eingehaltener Lieferzeit?“
Optionen

Hallo Jou,

kein vernünftiger Händler wird dir einen verbindlichen Liefertermin geben, weil es nicht in seiner Macht liegt den Termin einhalten zu können.

Du beschwerst dich hier, das der Liefertermin nicht eingehalten wurde. Es gab gar keine Liefertermin oder hat dir der Händler einen Liefertermin schriftlich zugesichert.

Aber um das geht es dir gar nicht. Du schreibst nur über einen nicht eingehaltenen Liefertermin aber nicht ob die Ware die du bekommen hast in Ordnung ist.

Sollte die Ware in Ordnung sein, bau sie einfach ein und gib Ruhe.
Du wirst es nicht glauben der Händler lebt davon das er Ware verkauft.

Wäre ich Händler und du würdest mir die Ware zurückschicken würde ich dich nicht mehr beliefern.

cu seadevil

jueki Jou „Preisnachlass aufgrund nicht eingehaltener Lieferzeit?“
Optionen

Faire und uneigennützige Händler sind so etwas, wie bergsteigende Karpfen.
Die gibt es schlicht und einfach nicht!
Nicht umsonst hatten vor ein paar tausend Jahren schon die alten Griechen ein und denselben Gott für die Diebe und die Händler.
Jürgen