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Preisnachlass aufgrund nicht eingehaltener Lieferzeit?

Jou / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

passend zum unten stehenden Beitrag hab ich eine Frage - genau folgendes ist mir nämlich passiert.

Aufgrund eines Ausfalls meines Brenners am letzten Mittwoch musste ich schnell entscheiden, was ich tue, da ich schnellstens ein neues Drive brauchte.

Ich hab kurzerhand abends noch beim Mediamarkt vorbeigeschaut und die hatten nur für mich nicht brauchbares zeug da, brauchte also schnell einen Brenner. Also jetzt nicht soooo schnell, im Sinne von sofort, aber schon baldigst.

Ich hab alles durchforstet und bei einem Versender bestellt, der angab, binnen 24h versandfertig. Ich hab dann Mittwoch abend bestellt, etwa 23 Uhr, also wird die Bestellung so DO morgens im System gewesen sein. Summa Sumarum heißt für mich 24h versandfertig, dass das Zeug dann halt im Laufe des Freitags hätte versendet werden müssen und ich zum Samstag eine DHL Lieferung hätte bekommen müssen.

Nichts da, da am Montag noch immer nichts da war bzw. im System stand, dass noch nichts versendet war, hab ich schon gedacht, ok - ich schicke den Kram zurück und kauf mir jetzt doch was bei Mediamarkt (brüll!!!) Naja, das Zeug kam dann Dienstag, die haben also den Donnerstag, Freitag und Montag gebraucht, um zu versenden, DHL hat dann fix gebracht, Montag irgendwann Mittags ist es rausgegangen und Dienstag wars bei mir.

Toll - aus den 24h Versandfertig wurde dann halt 3 mal 24 h, macht bekanntlich 72h.

Ich war schon ziemlich angesäuert. Immerhin hab ich somit fast eine Woche gewartet, Wochenende war dazwischen, gerechnet hab ich mit der Ware Samstag.

Ich habe jetzt lustigerweise eine MediaMarkt Werbung gesehen, bezüglich Waschmaschine, Fernseher und so weiter, wenn die binnen 24h nicht liefern, gibts die Ware kostenlos. naja, davon inspiriert hab ich mir jetzt überlegt, wie schauts denn aus mit einem Preisnachlass?


Auf der Website steht binnen 24h versandfertig - das ist für mich ein Bestandteil meiner Bestellung, ebenso wie das Produkt bzw. die Artikelbeschreibung, die da steht. Wenn dort steht, es gibt ein Kabel dazu und es wird nicht geliefert, können sie ja auch nicht sagen, tut uns leid, waren keine Kabel mehr vorhanden - ebenso wie sie nicht sagen können, tut uns leid, das Warenwirtschaftssystem hat was falsches ausgewiesen oder dergleichen.


Sehe ich das jetzt falsch und muss man sowas hinnehmen? Immerhin bestellt man ja bei dem, gbei dem das Lämpchen grün ist und das ist nicht selten ein entscheidendes Kriterium und irreführend, wenn es keineswegs stimmt.

Was wäre denn theoretisch ein akzeptabler und realistischer Preisnachlass? 3% oder 5% ?

perrudja Bismarck-Stomper „@ jou und @xafford Du musst die ganze Sache mal genau lesen und formaljuristisch...“
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Es kommt in der Tat einzig und allein auf die - zivil-rechtliche - Auslegung des Begriffes 'versandfertig' an. Selbst wenn diese Erklärung juristisch als den Händler für den Fall eines Vertragsabschlusses bindend zu werten sein sollte, würde das den Käufer in einem Falle, wie er hier diskutiert wird, zu keinerlei Ansprüchen berechtigen. Denn wie bereits Bismarck-Stomper zutreffend dargelegt hat, bedeutet 'versandfertig' eben gerade nicht 'versandt'. Der objektive Erklärungsinhalt beschränkt sich vielmehr lediglich auf die Aussage, daß die Ware für den Versand fertiggemacht worden ist; sie kann (und darf) mithin getrost auch weiterhin eine im Geschäftsverkehr übliche und vertretbare Zeit beim Händler in dieser Weise verbleiben, ohne daß es rechtliche Konsequenzen hätte.

Wie der vorliegende Fall zeigt, hat sich der Verkäufer - offenbar in vollem Bewußtsein der Rechtslage - eines einerseits für ihn durchaus werbeträchtigen, andererseits ihn in keiner Weise bindenden Begriffes bedient. Die Gefahr, diesen - allgemein-sprachlich wie juristisch eindeutigen - Begriff mißzuverstehen, liegt allein auf Käuferseite.

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