Das Landgericht Hamburg hat den Streitwert für MP3-Dateien auf 20.000 Euro pro Titel festgelegt. Das soll für Betreiber von Filesharing-Servern gelten. Privatpersonen kommen günstiger weg. 6000 Euro kostet das erste Musikstück, ab dem zehnten werden nur noch 600 Euro fällig.
Das Urteil soll die Kosten für die Server-Betreiber hochtreiben: So sollen bereits bei nur 50 Titeln Anwaltskosten in Höhe von 5844 Euro anfallen. Dazu kommt noch die Abmahnung.
Quelle: zdnet
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
...mir ist das Internet in seiner Eigenschaft als unerschöpflich sprudelnde Quelle von Information und Unterhaltung sehr sympathisch - als Warezparadies für ewig über angeblich zu hohe Preise nörgelnde Laumänner und Geizknüppel jedoch eindeutig nicht.
Wenn sich jemand aus Neugier Software, Musik oder Filme illegal heruntersaugt, einfach so, um ein paar Sachen kennenzulernen, dann juckt es mich überhaupt nicht. Wenn er das aus Geiz tut, um sich einen vermeintlich(!) überteuerten Einkauf zu sparen, finde ich es - gelinde ausgedrückt - schon weniger gut. Wer aber Sachen heruntersaugt, um sich damit auf Kosten der Urheber und der hinter ihnen stehenden Unternehmen zu bereichern, der ist in meinen Augen nicht mehr und nicht weniger als - ein Arschloch.
Hier gilt es sachlich-maßvoll abzuwägen und eine dem Tatbestand angemessene Höhe der Bestrafung zu ermitteln. Sicherlich keine einfache Aufgabe für die Richter, die im übrigen keine Experten für die Unterhaltungs- oder Software-Branche sein können. Nur, eines muss auch klar sein: Immer blindlings dem nachzugeben, was die Unternehmen fordern, das kann es wohl auch nicht sein. Da erwarte ich einfach mehr Fingerspitzengefühl von unserer Justiz.
"Erwarten" ist vielleicht das falsche Wort - eher ist es die viel zitierte zuletzt sterbende Hoffnung.
CU
Olaf
P.S. @malidur: "ich kenne polizisten und anwälte die mehr saugen als ich" - *LOL*, das Statement hat mich köstlich amüsiert...