Das Landgericht Hamburg hat den Streitwert für MP3-Dateien auf 20.000 Euro pro Titel festgelegt. Das soll für Betreiber von Filesharing-Servern gelten. Privatpersonen kommen günstiger weg. 6000 Euro kostet das erste Musikstück, ab dem zehnten werden nur noch 600 Euro fällig.
Das Urteil soll die Kosten für die Server-Betreiber hochtreiben: So sollen bereits bei nur 50 Titeln Anwaltskosten in Höhe von 5844 Euro anfallen. Dazu kommt noch die Abmahnung.
Quelle: zdnet
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Grüß dich Nörgi,
lass ma', unsere Schupos sind durch die Bank ganz nett... aber ich muss ganz ehrlich zugeben: als bekennendem Hamburger laufen mir regelmäßig Schauer der peinlichen Berührtheit über den Rücken, wenn ich lesen muss, was unser örtliches Landgericht wieder für einen Schmonsens in Sachen Internet-Rechtsprechung gefällt hat.
Wenn ich nur daran denke, was dieses legendäre Urteil vom 12. Mai 1998 - Verantwortung für verlinkte externe Internetseiten - aufgewirbelt hat, was noch heute in jedem Impressum zweitklassiger Internetpräsenzen zu lesen ist...
Gerade auch deswegen, aber wirklich nur deshalb und ganz ausnahmsweise: Armes Hamburg :-))
CU
Olaf