Das Landgericht Hamburg hat den Streitwert für MP3-Dateien auf 20.000 Euro pro Titel festgelegt. Das soll für Betreiber von Filesharing-Servern gelten. Privatpersonen kommen günstiger weg. 6000 Euro kostet das erste Musikstück, ab dem zehnten werden nur noch 600 Euro fällig.
Das Urteil soll die Kosten für die Server-Betreiber hochtreiben: So sollen bereits bei nur 50 Titeln Anwaltskosten in Höhe von 5844 Euro anfallen. Dazu kommt noch die Abmahnung.
Quelle: zdnet
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Es geht um den Streitwert. Das ist nicht gleich der Summe, die zu zahlen ist, sondern nur die Summe, aus welcher sich der zu zahlende Betrag ableitet. Im Sinne einer Abmahnung tut man immer gut daran, einen möglichst hohen Streitwert zu erzielen.