Das Landgericht Hamburg hat den Streitwert für MP3-Dateien auf 20.000 Euro pro Titel festgelegt. Das soll für Betreiber von Filesharing-Servern gelten. Privatpersonen kommen günstiger weg. 6000 Euro kostet das erste Musikstück, ab dem zehnten werden nur noch 600 Euro fällig.
Das Urteil soll die Kosten für die Server-Betreiber hochtreiben: So sollen bereits bei nur 50 Titeln Anwaltskosten in Höhe von 5844 Euro anfallen. Dazu kommt noch die Abmahnung.
Quelle: zdnet
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Hi Olaf,
wenn jetzt auch noch die Schupos da oben bei euch so ausgelegt sind wie die Rechtsbeugung, äh, Justiz, dann ist alles was sich bei Schorch Orwell abspielt ein Kindergarten gegen eure Realität.
Also Matthiesens Dirk macht mir ja nicht den Eindruck als wenn er nen Verwandten hätte der damals bei der Gestapo gewesen wäre.