Das Landgericht Hamburg hat den Streitwert für MP3-Dateien auf 20.000 Euro pro Titel festgelegt. Das soll für Betreiber von Filesharing-Servern gelten. Privatpersonen kommen günstiger weg. 6000 Euro kostet das erste Musikstück, ab dem zehnten werden nur noch 600 Euro fällig.
Das Urteil soll die Kosten für die Server-Betreiber hochtreiben: So sollen bereits bei nur 50 Titeln Anwaltskosten in Höhe von 5844 Euro anfallen. Dazu kommt noch die Abmahnung.
Quelle: zdnet
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Wie jetzt, sollte da nicht eher statt des Landgerichts der hamburger Volksgerichtshof für zuständig sein?
Ich meine bei dieser Tragweite ...
Und überhaupt, was sagt Roland Freisler dazu? Fällt das nicht eher in seinen Aufgabenbereich?
Und was ist mit der Todesstrafe, wo bleibt da überhaupt noch Raum für?
Die Justiz ist ja sowas von weich geworden. Zum Glück haben wir da noch unsere Vertreter in Hamburg. Die üben (Un)recht und Gesetz(esbeugung) noch auf gut gewachsener, deutschstämmiger und völkischer Grundüberzeugung heraus aus.
Ich schließe hier mal vorsichtshalber das Ironietag, damit diesen Beitrag selbst der dümmste und hinterfotzigste Winkeladvokat nicht auch noch zur Rechtsbeugung heranziehen kann.
Auch und gerade deshalb mal wieder: