Das Landgericht Hamburg hat den Streitwert für MP3-Dateien auf 20.000 Euro pro Titel festgelegt. Das soll für Betreiber von Filesharing-Servern gelten. Privatpersonen kommen günstiger weg. 6000 Euro kostet das erste Musikstück, ab dem zehnten werden nur noch 600 Euro fällig.
Das Urteil soll die Kosten für die Server-Betreiber hochtreiben: So sollen bereits bei nur 50 Titeln Anwaltskosten in Höhe von 5844 Euro anfallen. Dazu kommt noch die Abmahnung.
Quelle: zdnet
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Hi Czuk, das stimmt so leider nicht.
Balzhofna hat schon recht mit seinen 60.000 - das ist tatsächlich die zu zahlende Summe. Der Streitwert dagegen liegt bei 20.000 pro Titel, also 200.000 bei 10 Titeln.
Dass die Unterhaltungsindustrie so astronomische Summen fordert, ist ja logisch, dass die Justiz das einfach so abnickt, ist schon fast erschreckend - wenn man solche Entscheidungen nicht schon gewohnt wäre.
CU
Olaf