Das Landgericht Hamburg hat den Streitwert für MP3-Dateien auf 20.000 Euro pro Titel festgelegt. Das soll für Betreiber von Filesharing-Servern gelten. Privatpersonen kommen günstiger weg. 6000 Euro kostet das erste Musikstück, ab dem zehnten werden nur noch 600 Euro fällig.
Das Urteil soll die Kosten für die Server-Betreiber hochtreiben: So sollen bereits bei nur 50 Titeln Anwaltskosten in Höhe von 5844 Euro anfallen. Dazu kommt noch die Abmahnung.
Quelle: zdnet
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Hehehe. Wenn man 10Mp3s runterläd ist man mit 60000€ in der Kreide. Ich würde gerne wissen, wie die Rechnungen zustande kommen. Warum ab der 10. nurnoch 600€ ? Macht man das bei Strafzettel jetzt auch so? Wer 5x mehr als 20kmh zu schnell war, muss nurnoch die Hälfte zahlen?
[Sarkasmus]Ich finde sowieso, dass jeder der ein PC hat eine Strafgebühr an die Musik und Filmindustrie zahlen sollte. Man kann ja schließlich mit jedem PC Urheberrechtsverletzungen begehen. Das könnte man dann auch gleich mit den GEZ Gebühren abrechnen. Ist doch klasse! [/Sarkasmus]
Arme Unterhaltungsindustrie