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Ebay Foto-Fälschungen

arme socke / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich weiß jetzt nicht so genau wo ich meinen Thread unterbringen sollte.Also mache ich es einfach mal hier. Habe nur eine ganz kurze Frage... Darf man wenn man einen Artikel bei Ebay einstellt ein Onlinefoto nehmen, also eines dass man nicht selbst gemacht hat. ( Hier habe ich schon in Erfahrung gebracht, dass der Eigner des Fotos ein Recht auf Schadensersatz etc.hat. Nun erging es mir so, dass ich einen Artikel kaufte, der im Bild noch 100% neu aussah und bekam nicht die Ware, die auf dem Bild angezeigt wurde. Habe ich nun auch ein Recht auf Schadensersatz?
kent sich da Jemand aus?
MfG

arme socke

Frage peterson
Frage gelöscht_23570
Frage seinup
Frage Olaf19
Nope... Olaf19
Frage seinup
Chingachgok arme socke „Ebay Foto-Fälschungen“
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Die eigentliche Frage ist also ob ein betrügerisches Bild gemacht wurde:
einen Artikel kaufte, der im Bild noch 100% neu aussah und bekam nicht die Ware, die auf dem Bild angezeigt wurde

Eine Lösung: Farbe ist eigentlich ein Sinneseindruck, keine Eigenschaft eines Gegenstandes. Ein Bild besteht also hauptsächlich aus der Beleuchtung und dem Winkel in dem man den Gegenstand betrachtet. Wenn das Bild mit einer hellen Beleuchtung aus der günstigsten Perspektive gemacht ist und man sich die Ware zu Hause bei schlechter Beleuchtung und ungünstiger Perspektive ansieht ist da natürlich ein Unterschied.

Ein Betrug würde dann vorliegen, wenn das Bild nachträglich mit einem Bildbearbeitungsprogramm manipuliert wurde. Versuch doch mal den Sinneseindruck von dem Bild zu rekonstruieren. Wenn das geht kann man dem Verkäufer keinen Vorwurf machen.