Hallo, ich weiß jetzt nicht so genau wo ich meinen Thread unterbringen sollte.Also mache ich es einfach mal hier. Habe nur eine ganz kurze Frage... Darf man wenn man einen Artikel bei Ebay einstellt ein Onlinefoto nehmen, also eines dass man nicht selbst gemacht hat. ( Hier habe ich schon in Erfahrung gebracht, dass der Eigner des Fotos ein Recht auf Schadensersatz etc.hat. Nun erging es mir so, dass ich einen Artikel kaufte, der im Bild noch 100% neu aussah und bekam nicht die Ware, die auf dem Bild angezeigt wurde. Habe ich nun auch ein Recht auf Schadensersatz?
kent sich da Jemand aus?
MfG
arme socke
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Dein Ausgangsposting ist etwas missverständlich. Zunächst klingt es so, als ginge es dir um das Thema "Bilderklau bei ebay und wie sich die Urheber dagegen wehren können", dann stellt sich aber heraus, dass du mit einem ebay-Kauf wegen eines irreführenden Fotos nicht zufrieden bist. Nur zum besseren Verständnis: Hat der verkaufte Artikel denn der Beschreibung 100%ig entsprochen oder auch das nicht? Und in welchen Punkten unterscheidet er sich von dem Artikel auf dem Foto?
CU
Olaf