Hallo, ich weiß jetzt nicht so genau wo ich meinen Thread unterbringen sollte.Also mache ich es einfach mal hier. Habe nur eine ganz kurze Frage... Darf man wenn man einen Artikel bei Ebay einstellt ein Onlinefoto nehmen, also eines dass man nicht selbst gemacht hat. ( Hier habe ich schon in Erfahrung gebracht, dass der Eigner des Fotos ein Recht auf Schadensersatz etc.hat. Nun erging es mir so, dass ich einen Artikel kaufte, der im Bild noch 100% neu aussah und bekam nicht die Ware, die auf dem Bild angezeigt wurde. Habe ich nun auch ein Recht auf Schadensersatz?
kent sich da Jemand aus?
MfG
arme socke
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
> Ich für meinen Teil knippse immer original
Jep, das mache ich auch immer so. Und das gehört sich auch so!
> und schreibe nochmal ausdrücklich, dass es sich um ein Originalfoto des Artikels handelt
Das wiederum mache ich nicht - weil ich es für selbstverständlich hielt...
Nach der Lektüre dieses Threads kommen mir aber Zweifel, ob das wirklich so zu sehen ist. Vielleicht ist der Hinweis auf die Authentizität des Fotos doch eine gute Idee, werde ich bei zukünftigen Auktionen einmal ausprobieren (es sei denn, das Bild ist ganz eindeutig...).
THX!
Olaf