Hallo, ich weiß jetzt nicht so genau wo ich meinen Thread unterbringen sollte.Also mache ich es einfach mal hier. Habe nur eine ganz kurze Frage... Darf man wenn man einen Artikel bei Ebay einstellt ein Onlinefoto nehmen, also eines dass man nicht selbst gemacht hat. ( Hier habe ich schon in Erfahrung gebracht, dass der Eigner des Fotos ein Recht auf Schadensersatz etc.hat. Nun erging es mir so, dass ich einen Artikel kaufte, der im Bild noch 100% neu aussah und bekam nicht die Ware, die auf dem Bild angezeigt wurde. Habe ich nun auch ein Recht auf Schadensersatz?
kent sich da Jemand aus?
MfG
arme socke
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Der hatte mich negativ bewertet, ich ihn noch garnicht, nach einer Beschwerde Mail an Ebay und dem Sachverhalt haben die auch (nach fast 2 Monaten) die negative Bewertung entfernt. Der User wurde später von Ebay rausgeschmissen - aber nicht wegen mir, sondern wegen irgendwelchen anderen Dingen, nachdem er eine hand voll negativer Bewertungen erhalten hatte.
Ebay hat ja auch seit längerer Zeit schon die Möglichkeit, Bieter auszuschließen, allein sowas ist schon bezeichnend und ich hab es sogar schonmal verwendet, als ich permanent einen Spaßbieter auf einem recht hochpreisigen Produkt hatte, der nie gekauft hat und immer fleißig mitgeboten hat. Irgendwann hab ich ihn ausgesperrt.