Hallo, ich weiß jetzt nicht so genau wo ich meinen Thread unterbringen sollte.Also mache ich es einfach mal hier. Habe nur eine ganz kurze Frage... Darf man wenn man einen Artikel bei Ebay einstellt ein Onlinefoto nehmen, also eines dass man nicht selbst gemacht hat. ( Hier habe ich schon in Erfahrung gebracht, dass der Eigner des Fotos ein Recht auf Schadensersatz etc.hat. Nun erging es mir so, dass ich einen Artikel kaufte, der im Bild noch 100% neu aussah und bekam nicht die Ware, die auf dem Bild angezeigt wurde. Habe ich nun auch ein Recht auf Schadensersatz?
kent sich da Jemand aus?
MfG
arme socke
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Kann man denn auch einzelne Personen ganz gezielt von seinen Auktionen aussperren? Ich kenne das nur nach bestimmten Kriterien wie "Bieter mit negativem Profil" oder "Bieter, die in Ländern wohnen, in die ich nicht verschicke" o.Ä. Aber bei ebay ist ja so manche nützliche Funktion gut versteckt...
> nach einer Beschwerde Mail an Ebay und dem Sachverhalt haben die
> auch (nach fast 2 Monaten) die negative Bewertung entfernt.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder... es hieß doch sonst immer, ebay hält sich aus allem raus und entfernt Bewertungen allenfalls dann, wenn beide Transakteure sich darüber einige sind. Freut mich für dich, dass der Punkt entfernt worden ist. Dass du keinen positiven bekommen hast, obwohl du anscheinend alles richtig gemacht hast, ist ja auch Strafe genug, finde ich.
CU
Olaf