Hallo, ich weiß jetzt nicht so genau wo ich meinen Thread unterbringen sollte.Also mache ich es einfach mal hier. Habe nur eine ganz kurze Frage... Darf man wenn man einen Artikel bei Ebay einstellt ein Onlinefoto nehmen, also eines dass man nicht selbst gemacht hat. ( Hier habe ich schon in Erfahrung gebracht, dass der Eigner des Fotos ein Recht auf Schadensersatz etc.hat. Nun erging es mir so, dass ich einen Artikel kaufte, der im Bild noch 100% neu aussah und bekam nicht die Ware, die auf dem Bild angezeigt wurde. Habe ich nun auch ein Recht auf Schadensersatz?
kent sich da Jemand aus?
MfG
arme socke
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
> Trotzdem das Ding als Gebraucht ausgewiesen war, beschwerte sich der Verkäufer,
> er habe gedacht, es handele sich um ein "Musterfoto".
Wie schrieb einmal ein Verkäufer als Antwort auf eine negative Bewertung so schön: "Gott schütze uns vor solchen ebayern!" :-D
Ehrlich, das ist eine Frechheit. Du beschreibst den Artikel korrekt, der Kaufinteressent ist - wie so häufig - zu blöd zum sinnentnehmenden Verstehen von Artikelbeschreibungen, und du sollst nachher die Schuld haben. Hat er dich etwa auch noch negativ bewertet?
Tja, es laufen schon Idioten rum... *koppschüddl*
Greetz
Olaf
> er habe gedacht, es handele sich um ein "Musterfoto".
Wie schrieb einmal ein Verkäufer als Antwort auf eine negative Bewertung so schön: "Gott schütze uns vor solchen ebayern!" :-D
Ehrlich, das ist eine Frechheit. Du beschreibst den Artikel korrekt, der Kaufinteressent ist - wie so häufig - zu blöd zum sinnentnehmenden Verstehen von Artikelbeschreibungen, und du sollst nachher die Schuld haben. Hat er dich etwa auch noch negativ bewertet?
Tja, es laufen schon Idioten rum... *koppschüddl*
Greetz
Olaf