Moin!
Heute habe ich eine Paketsendung bekommen, und wollte die (habe dann auch) einer Prüfung unterziehen. Sprich, Paket eben geöffnet, geguckt ob alles drin ist und augenscheinlich unbeschädigt.
Der Typ vom DPD hat einen Affen gemacht und hätte das Paket am liebsten wieder mitgenommen, meinte das sei nicht okay. (War NN-Sendung) Wäre was nicht in Ordnung gewesen, dann hätte er das Paket gleich wieder mitnehmen können, ich hätte die Annahme verweigert.
Meiner Meinung nach habe ich aber das Recht dazu.
Also, wie siehts aus, was ist korrekt??
Danke!
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Pakete und versicherte Waren sind nicht gegen Beschädigung im eigentlichen Sinne versichert. Die Versicherung bezieht sich auf den evtl. Verlust der Ware.
Der Versender MUSS die Ware ordnungsgemäß so verpacken, dass die Ware sogar einen Sturz aus ca. 1m Höhe unbeschädigt überlebt. Und das ist mit den heutigen Verpackungsmaterialien 100% möglich.
Ich weiß das aus eigener Erfahrung.
Erst anschließend habe ich (ehrlich gesagt) die AGBs und die genauen Versandbestimmungen der Post AG durchgelesen. Und tatsächlich... es steht alles genau drin.
Dafür gibt es auch das Fernhandelsgesetz, indem auch die Vorgehensweise bei Reklamationen fest verankert ist.
Sei es bei nichtgefallen oder bei falsch oder defekt gelieferter Ware. Das nennt man DOA (dead on arrivial).