Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Was tun, wenn ebay user Versandkosten eingenmächtig runtersetzt

musiker1 / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe ein Buch über ebay verkauft. ich habe als versandkosten einen bestimmten betrag angegeben, der das päckchen normal versendet. ok. der betrag stand schon vor ende der auktion auf eben der seite. und ebay schreibt selbst, versandkosten sind BINDEND.

der käufer schrieb mir vorgestern ein mail, in dem er eigenmächtig die versandkosten auf 1,50 euro runtersetzt, mir schreibt, ich soll das als büchersendung versenden. Da es sich um ein kochbuch handelt, weigerte sich meine poststelle, das ding als büchersendung zu verschicken, da hab ich es vorerst gelassen, da ich zu wenig geld überwiesen bekam. was soll ich tun? mir fehlen quasi 1,40 euro, die der käufer mir nicht überweisen will, weil er der meinung ist, es geht auch billiger.

aber er hat sich ja mit den versandk. einverstanden erklärt und zwar indem er geboten hat

Zwischenfrage triker
Zwischenfrage Mario32
Zwischenfrage Massafagga
mmhhhh... triker
mmhhhh... Mario32
@mario triker
Zwischenfrage Mario32
Zwischenfrage Towa
Zwischenfrage Mario32
@Kolti musiker1
tintensprotzer musiker1 „Was tun, wenn ebay user Versandkosten eingenmächtig runtersetzt“
Optionen

Büchersendung: Büchersendung Maxi
Länge: von 100 bis 353 mm
Breite: von 70 bis 300 mm
Höhe: bis 150 mm
Gewicht: bis 1000 g
1,41EUR
Bedingungen
Wichtige und nützliche Informationen - übersichtlich
zusammengestellt
Form
Werke müssen mittels Zwischenträger (Druckform,
Schablone, Negativ) hergestellt sein.
Die Bücher und Broschüren müssen einen Einband oder
einen Umschlag aufweisen.
Die Blätter müssen an der Seite fest zusammengehalten
sein. Ergänzungslieferungen zu Loseblattwerken, deren
Grundwerk selbst als Büchersendung versandt werden
könnte, brauchen nicht zusammengehalten sein. .
Inhalt
Die Büchersendung darf ihrem Inhalt nach nicht dazu bestimmt
sein, geschäftlichen Zwecken zu dienen. Diese sind
insbesondere dann gegeben, wenn
das Druckwerk von gewerblichen Unternehmen
herausgegeben wird, deren Hauptzweck nicht die
Verlegertätigkeit ist,
eine Firmenbezeichnung als Titel geführt wird,
im Inhalt des Druckwerks nur oder fast ausschließlich
Erzeugnisse einer bestimmten Firma (Firmengruppe)
erläutert oder deren Verwendung empfohlen wird,
das Druckwerk von gewerblichen Unternehmen kostenlos
oder gegen eine Schutzgebühr abgegeben wird,
es sich um Geschäftsberichte gewerblicher Unternehmen
handelt,
es sich um Veröffentlichungen nichtgewerblicher
Einrichtungen handelt, in denen für angeschlossene
gewerbliche Unternehmen geworben wird.
Werbung
Büchersendungen dürfen Werbung und eine Widmung enthalten,
wenn folgende Kriterien berücksichtigt werden:
Die Werbung muss sich auf die Außen- und Innenseiten
des Umschlags und auf höchstens je zwei
aufeinanderfolgende Seiten am Anfang und Ende des
Werkes beschränken.
Die Widmung darf aus einer kurzen Floskel, zum Beispiel
"In treuem Gedenken, der Verfasser", bestehen, der auch
kurze Zitate u.ä. zugesetzt sein können. Diese Widmung
darf auch auf einem lose beiliegenden Blatt oder einer lose
beiliegenden Karte angebracht werden.
Beilagen
Die Büchersendung ist ausschließlich für den Versand von
Büchern, Broschüren, Notenblättern oder Landkarten gedacht.
Aber natürlich dürfen Sie folgende Beilagen mitversenden:
die Rechnung für den Inhalt der Sendung,
einen entsprechenden Zahlscheinvordruck,
einen Rückantwortumschlag,
eine Leih- und/oder eine Buchlaufkarte.
Einlieferung
Büchersendungen müssen grundsätzlich in einer offenen
Umhüllung eingeliefert werden und die Aufschrift
"Büchersendung" oberhalb der Anschrift tragen, um eine
schnelle Bearbeitung sicherzustellen. Die innere Verpackung
kann verschlossen sein, wenn es sich um die
Herstellerverpackung handelt und der Absender sein
Einverständnis mit der Öffnung zu Prüfzwecken durch einen
Hinweis "Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden"
gibt. Verschlossen können Büchersendungen sein, wenn
mindestens 100 gleichartige Sendungen, d.h. Sendungen
desselben Formats, derselben Gewichtsstufe und desselben
Absenders, gleichzeitig eingeliefert werden und der Absender mit
deren Öffnung zur Inhaltsprüfung einverstanden ist.
Verschlossene Sendungen müssen oberhalb der Anschrift mit
dem Vermerk "Büchersendung/EntgeIt gepr." gekennzeichnet
sein.
© 2004 Deutsche Post AG