Hallo
Ich hab da mal ein Problem und das ist dies.
Ich führ gestern nach Rostock auf der A19 dann kam eine Begrenzung
von 130 km/h. Da rechts die Strassen so schlecht sind für ich Links weiter. Ich war so ca. 135 bis 140km/h schnell. Also nicht zu langsamm
und nicht zu scnell. Na dann aber überholte mich einer Rechts und gleich dannach ein Weinroter Audi A6 und dann seh ich BITTE FOLGEN aufblinken. Toll dachte ich mir was denn nun Kaputt.
Naja nun wird mir vorgeworfen ich hätte den der mich rechts überholt hat Genötigt. Wie kann ich jemanden Nötigen wenn ich schon 5 bis 10km/h schneller fahre als erlaubt? Dann kommt noch hinzu das ich mein Personalausweiss nicht dabei hatte. Erst wollt der mich mit auf die Wache nehmen und da mich festhalten wegen kein Ausweiss. He reicht nicht der Führerschein?
Kennt sich wer aus und kann mir sagen was auf mich zu kommt?
Sicherlich den Anwalt besuchen aber was kann dennoch auf mich zu kommen?
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Naja, es kommt natürlich darauf an, was man Dir letztendlich genau vorwirft. Bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot hätte es bestimmt lediglich eine Verwarnung gepaart mit einem Bußgeld gegeben. Hier soll es ja angeblich auf den Vorwurf der Nötigung hinauslaufen
und somit betreten wir das Terrain des Strafrechtes. Mal zur Nötigung :Was ist Nötigung im Straßenverkehr ? Generell handelt es sich um eine Nötigung im Straßenverkehr, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung zu etwas zwingt, was der andere nicht will und was auch der Verkehrssituation nicht angemessen ist.
Jetzt mal speziell nach Rechtsprechung :
Das Verhindern des Überholens ist nur dann als Nötigung zu werten, wenn der andere Verkehrsteilnehmer über einen längeren Zeitpunkt am Überholen gehindert wird. Sollte der "blockierende Verkehrsteilnehmer" bereits die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren, ist es jedoch keine Nötigung.
Nach den letzten Urteilen (dieses Problem wurde gerade in letzter Zeit sehr häufig bei entsprechenden Fernsehprogrammen behandelt) ist die Messlatte für den Vorwurf der Nötigung
sehr hoch (obwohl das ja leider einige Polizeibeamte immer mal anders sehen). Strafhöhe? :
Kann man so nicht sagen. Entscheidet der Richter(bzw.Staatsanwaltschaft bei Strafbefehl) Den Strafrahmen zu bennen bringt nicht viel.Auf jeden Fall beim Vorwurf der Nötigung : Anwalt und Einspruch einlegen.