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Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme

Pech (Anonym) / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe gestern bei einem kleinen ortsansässigen Computer-Händler ein 128 MB SDRAM (133MHZ)-Modul für DM 129,- erworben. Erdungsarmband anlegt (kein Witz!), das neue Speichermodul in meinen PC (Duron 800, selbst montiert) eingebaut (zusätzlich zu dem vorhandenen Modul (ebenfalls 128MB 133MHZ, gekauft beim selben Händler, allerdings schon im Januar)), Ergebnis: Ram (welches bei mir eh nur mit 100MHZ getaktet wird, wg. der CPU) wird erkannt (256MB), jedoch sofort schwere Ausnahmefehler, Schutzverletzung,etc. unter Windows, manchmal reset kurz nach dem Bootvorgang), als nächstes: NUR neues modul: Ergebnis: siehe oben. Altes Modul wieder rein: Alles OK. Neues Modul in anderen PC (P2, 350MHZ) eingebaut: Ergebnis: siehe oben! Alle möglichen Kombinationen und Versuche ergaben eindeutig, das das neue Modul defekt ist! Der Händler weigert sich aber, mir einen neuen Speicherbaustein zu geben, ich hätte das Modul "wahrscheinlich falsch behandelt". Dabei hatte ich bisher nur gute Erfahrungen mit dem Händler, habe schon oft dort Hardware (u.a. ja das erste 128MB Modul) gekauft... :( Außerdem habe ich schon zig PC montiert, habe also etwas Erfahrung, und bin durchaus fähig ein RAM-Modul einzusetzen! Was bleiben mir denn jetzt noch für Möglichkeiten, bei dem "geringen" Streitwert?

(Anonym) Pech (Anonym) „Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme“
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Wenn Herr Chop Suey meinen Beitrag gründlich gelsen hätte, dann wäre
ihm sicherlich aufgefallen, daß ich den Rat gegeben habe, daß sich der
Ratsuchende (Pech) an einen Rechtspfleger des Amtsgerichtes zwecks
Aufnahme des Klageschriftsatzes wenden möge. Hierzu sind die Rechts-
pfleger verpflichtet.
Die offensichtlich an mich gerichtete Frage erscheint nun doch etwas
weit hergeholt. Soll Herr Pech seine Kaufunterlagen scannen und mir dann mailen ? Oder wie ? Oder per Post schicken ? Soll ich dann noch
die Vertretung vor einem erstinstanzlichen Gericht übernehmen am Wohn-
ort des Users ? Die Reisekosten sind nach ständiger Rechtsprechung
hierbei nicht erstattungsfähig. Deshalb gerade dieser Tip.
Man kann aber auch einen Mahnbescheid gegen den Verkäufer beim Amts-
gericht beantragen.
Liebling Kreuzberg