Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme

Pech (Anonym) / 22 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich habe gestern bei einem kleinen ortsansässigen Computer-Händler ein 128 MB SDRAM (133MHZ)-Modul für DM 129,- erworben. Erdungsarmband anlegt (kein Witz!), das neue Speichermodul in meinen PC (Duron 800, selbst montiert) eingebaut (zusätzlich zu dem vorhandenen Modul (ebenfalls 128MB 133MHZ, gekauft beim selben Händler, allerdings schon im Januar)), Ergebnis: Ram (welches bei mir eh nur mit 100MHZ getaktet wird, wg. der CPU) wird erkannt (256MB), jedoch sofort schwere Ausnahmefehler, Schutzverletzung,etc. unter Windows, manchmal reset kurz nach dem Bootvorgang), als nächstes: NUR neues modul: Ergebnis: siehe oben. Altes Modul wieder rein: Alles OK. Neues Modul in anderen PC (P2, 350MHZ) eingebaut: Ergebnis: siehe oben! Alle möglichen Kombinationen und Versuche ergaben eindeutig, das das neue Modul defekt ist! Der Händler weigert sich aber, mir einen neuen Speicherbaustein zu geben, ich hätte das Modul "wahrscheinlich falsch behandelt". Dabei hatte ich bisher nur gute Erfahrungen mit dem Händler, habe schon oft dort Hardware (u.a. ja das erste 128MB Modul) gekauft... :( Außerdem habe ich schon zig PC montiert, habe also etwas Erfahrung, und bin durchaus fähig ein RAM-Modul einzusetzen! Was bleiben mir denn jetzt noch für Möglichkeiten, bei dem "geringen" Streitwert?

Loopi© Pech (Anonym) „Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme“
Optionen

Das muß ein unseriöser Händler sein. Ich habe 1x Ram in Berlin bei K&M gekauft, eingebaut und beim Start von W2K den berühmt-berüchtigte blauen Bildschirm gesehen. Ausgebaut=ok, getauscht alt raus neu rein=Blau. Also hin zu K&M und ohne Diskussion umgetauscht gegen ein anderes Modul. Ähnlicher Vorfall eines Freundes bei HD-Computer hier in Berlin. Umtausch überhaupt kein Problem.
Meines Wissens sind die Händler verpflichtet, fehlerhafte Ware gegen fehlerfreie umzutauschen. Du willst ja nicht Dein Geld zurück, sondern reklamierst (rügst) einen Mangel. Der Händler unterstellt Dir, Du hättest das Modul wahrscheinlich falsch behandelt. Umgekehrt kannst Du unterstellen, er hat Dir vorsätzlich ein defektes Mudul verkauft (was er wohl schon vorher einmal umgetauscht hat). Wie hat er es denn aus dem Karton/Lager geholt? Handschuhe/Erdung?
Ich empfehle Dir, mal im Forum Verbraucherrecht bei Recht.de nachzufragen.
Gruß, -L

Pech (Anonym) Loopi© „Das muß ein unseriöser Händler sein. Ich habe 1x Ram in Berlin bei K M...“
Optionen

das merkwürdige war, das das Modul erst 139,-dm kosten sollte, dann ging der Hänlder nach hinten, tuschelte mit irgendjemand rum, und kam dann mit dem Speicher wieder (in ner gebrauchten Tüte) und ich hab DM 129,- gezahlt!

Fockel007 Pech (Anonym) „das merkwürdige war, das das Modul erst 139,-dm kosten sollte, dann ging der...“
Optionen

Geh einfach noch mal hin und sag ihm das du das Modul getauscht haben willst, und frag ihn ob er das Modul auch vor dem Verkauf getestet hat? Wenn er ja sagt soll er dir den Testbericht zeigen, achte auf die SN von riegel dabei. Normalerweise Tauscht er nach diesen Sätzen direkt. Außerdem kannst du nch sagen das es ja bekannt ist, das es defekte RAM Riegel gibt. Und es ist für den Händler auch keine große Sachen das Ding bei seinem Großhändler zurückzugeben.
Aber an deiner Stelle würde ich mir überlegen ob ich bei dem Hädler nochmal etwas kaufen würde.

PS: der RAM-Preis liegt im moment bei ca. 110 DM für 128MB PC133 Marke, und im Einkauf für den Händler so bei ca. 80DM (stand Freitag Nachmittag)

(Anonym) Pech (Anonym) „Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme“
Optionen

So eine Verhaltensweise ist völlig unüblich und kann nur ein´s bedeuten: der Junge hat Dreck am Schuh! Also, mit Klarnamen in´s Netz, mit Presse, Funk und Fernsehen drohen, fertig machen!!!

(Anonym) Pech (Anonym) „Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme“
Optionen

Hallo, Pech;
hier die juristische Lösung vom Fachmann: Grundsätzlich hast Du gem.
§ 480 Abs. 1 BGB einen einklagbaren Anspruch auf "Lieferung einer mangelfreien (Kauf-)Ersatzsache", da es sich hier um eine "nur der Gattung nach bestimmten Sache" handelt.
Vorgehensweise wie folgt: Anschreiben mit folgendem Inhalt an den
Inhaber des Ladens: Angemessene Frist setzen (hier müßten schon 3 Tage
genügen, da es sich anscheinend um einen "Massenartikel" handelt und
nicht um ein außergewöhnliches, nur schwer beschaffbares elektroni-
sches Bauteil) für die Herausgabe eines adäquaten, fehlerfreien Bau-
teils gleichen Typs, Sorte und Beschaffenheit Zug um Zug gegen Rück-gabe des defekten Bauteils. (Hoffentlich hast Du noch den Kassen-zettel oder einen Zeugen, der dabei war !) Im Falle fruchtloser Fristverstreichung entsprechende Klage androhen. Schreiben entweder im Beisein eines Zeugen übergeben oder per Einschreiben mit Rückschein übersenden, 3 Tage abwarten und dann erneutes mündliches Angebot "vor Ort" im Laden.
Falls der Ladeninhaber seine falsche juristische Meinung nicht aufge-
geben haben sollte, an Dein zuständiges Amtsgericht gehen, dort in der
Abteilung "Geschäftsstelle für Zivilsachen" nach einem Rechtspfleger
fragen, der bereit ist, Deine Klage schriftlich aufzunehmen und der
Dir bei der Formulierung hilft (= Amtspflicht !; d.h. Du wirst nicht
"abgewimmelt" - Justitia sei Dank !)
Rechtsanwalt unnötig, bzw. wegen des geringen Streitwertes ist für
diesen die Sache leider nicht kostendeckend. (Hier bitte ich um Ver-
ständnis für die Kollegenschaft, da diese unternehmerisch handeln
müssen; Bank, Sekretärin, Büroleasing, Büromiete etc. müssen bezahlt
werden !)
Terminsladung vor dem Amtsgericht abwarten; evtl. wird die Gegenseite
mit oder ohne Rechtsanwalt oder gar nicht erscheinen. Jedenfalls wird
der Zivilrichter auf den § 480 Abs. 1 BGB verweisen. Du solltest in
einem Schriftsatz rein vorsorglich bestreiten, daß Du "das Bauteil
funktionsunfähig defekt gemacht hast ..."

Übrigens: Die Gerichtskosten erhälst Du im Obsiegensfall per Kosten-
festsetzungsbeschluß - auf Antrag - vom Gegner erstattet ! So mancher
Händer rechnet halt nur mit der Faulheit/Unkenntnis der Verbraucher !
Aber das Recht ist eine scharfe Waffe, die man nur benutzen muß !

Würde mich freuen, auf dem Board mitzuteilen, was rausgekommen ist.
Toi, toi, toi wünscht Liebling Kreuzberg

(Anonym) Nachtrag zu: „Hallo, Pech hier die juristische Lösung vom Fachmann: Grundsätzlich hast Du...“
Optionen

Der Rat ist im Großen und Ganzen o.k., aber ich bin nicht sicher, ob es eine gute Idee ist, als Kläger in einem Schriftsatz zu behaupten, daß man "selber das Bauteil funktionsunfähig defekt gemacht" habe.
Damit dürfte man m. E. nach der Klage den Boden entziehen (unschlüssig vortragen) ,denn schließlich haftet der Verkäufer nicht für Defekte durch fahrlässig oder vorsätzlich falsche Behandlung der Sache durch den Kunden.
Vielleicht wäre Liebling Kreuzberg so nett, diesen Passus noc näher zu erläutern.

ein Kollege

Loopi© (Anonym) „Der Rat ist im Großen und Ganzen o.k., aber ich bin nicht sicher, ob es eine...“
Optionen

Hallo anonym,
Du mußt mal richtig lesen! Liebling Kreuzberg (schön, daß er wieder da ist) schrieb doch "er solle vorsorglich bestreiten, daß..."
Du weißt, was bestreiten heißt???
-L

(Anonym) Nachtrag zu: „Der Rat ist im Großen und Ganzen o.k., aber ich bin nicht sicher, ob es eine...“
Optionen

Sehr geehrter Herr collega anonymus;
Seien Sie bedankt, daß ich auch einmal von berufener Seite attestiert
erhalte, daß meine Tips juristisch o.k. sind. Gleichwohl kann ich mich
nicht erinnern, den Vorschlag gemacht zu haben, vorzutragen "daß man
selber das Bauteil funktionsunfähig defekt gemacht habe" ...
Sollte es anders sein, so bitte ich doch höflich darum, exakt die
Stelle anzugeben, an der ich diesen Satz geprägt haben soll.
Mit collegialen Grüßen
Liebling Kreuzberg

(Anonym) Pech (Anonym) „Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme“
Optionen

Hallo LK, ich zitiere:

"bla bla bla ... Übrigens: Die Gerichtskosten erhälst Du im Obsiegensfall per Kosten-
festsetzungsbeschluß - auf Antrag.. bla bla bla "

es müßte natürlich heißen "..erhältst Du.." das übrige bla-bla lasse ich mal weg.

Merke: Das Wörtchen "erhältst" kommt nämlich von "erhalten" und hat nicht, wie auch Du trotz Deiner angeblichen Staatsexamina (lernt man da eigentlich kein Deutsch oder sind Kenntnisse dieser Sprache nicht Voraussetzung?) und Deines natürlich formidabeln Allgemeinwissens irrtümlich denkst, etwas mit einem Hals zu tun - den ich angesichts Deiner Rechtschreibkenntnisse und Deines Allgemeinwissens und ob Deiner "Auskünfte" so langsam bekomme..

allerherzlichst

Chop Suey

P.S. wo bleibt die Klage?

Loopi© (Anonym) „Hallo LK, ich zitiere: bla bla bla ... Übrigens: Die Gerichtskosten erhälst Du...“
Optionen

Hallo (Anonym: 212.177.113.196),
also, wenn ich schnell schreibe, kommt mir auch des öfteren ein Schreibfehler unter und wenn Du das Posting von Indronil dann bitte auch korrigieren würdest!?
Ich glaube, wir sollten uns hier nicht an der Rechtschreibung bzw. Buchstaben/Zahlendreher hochziehen. Das ist Sandkastenniveau.
Gruß, -L

Pech (Anonym) Loopi© „Hallo Anonym: 212.177.113.196 , also, wenn ich schnell schreibe, kommt mir auch...“
Optionen

Ich denke, das mir mit Rechtschreibtips wohl nicht geholfen ist!!! Wie soll ich dem Händler nun morgen begegnen? Soll ich ihm damit drohen, das ich mit nem plakat "!Dieser Händler verkauft Scheiss-Ram!" vor seinem Geschäft auf und ab gehe? Wohl kaum, für Rechtsanwalt ist die Sache zu geringfügig, also was tun???

(Anonym) Pech (Anonym) „Ich denke, das mir mit Rechtschreibtips wohl nicht geholfen ist!!! Wie soll ich...“
Optionen

Dich an LK hier wenden, der hat eh nichts besseres zu tun und vertritt dich bestimmt gerne!
Dann kann er sich mal live profilieren, müllt für eine Weile nicht das Board hier voll und du hast auch etwas davon, kannst dann nämnlich hier von seinem kläglichen Scheitern berichten!!!

Fockel007 Pech (Anonym) „Ich denke, das mir mit Rechtschreibtips wohl nicht geholfen ist!!! Wie soll ich...“
Optionen

Wie ich bereits in meinem Posting geschrieben habe laß dir von deinem Händler doch mal seinen Beweiß zeigen das der RAM-Riegel i.O. war als er ihn dir verkauft hat. Wenn er das nciht kann dann frag mal wie er dann beweisen will das du ihn "kaputgemacht" hast. Also normalerweise müßte er das RAM tauschen.
Viel Glück und poste mal wie es bei dem gespräch ausgegangen ist

(Anonym) Pech (Anonym) „Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme“
Optionen

Wenn Herr Chop Suey meinen Beitrag gründlich gelsen hätte, dann wäre
ihm sicherlich aufgefallen, daß ich den Rat gegeben habe, daß sich der
Ratsuchende (Pech) an einen Rechtspfleger des Amtsgerichtes zwecks
Aufnahme des Klageschriftsatzes wenden möge. Hierzu sind die Rechts-
pfleger verpflichtet.
Die offensichtlich an mich gerichtete Frage erscheint nun doch etwas
weit hergeholt. Soll Herr Pech seine Kaufunterlagen scannen und mir dann mailen ? Oder wie ? Oder per Post schicken ? Soll ich dann noch
die Vertretung vor einem erstinstanzlichen Gericht übernehmen am Wohn-
ort des Users ? Die Reisekosten sind nach ständiger Rechtsprechung
hierbei nicht erstattungsfähig. Deshalb gerade dieser Tip.
Man kann aber auch einen Mahnbescheid gegen den Verkäufer beim Amts-
gericht beantragen.
Liebling Kreuzberg

(Anonym) Pech (Anonym) „Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme“
Optionen

@ 212.177.113.196

Bla - Bla ist ein Hauptwort (wenn es überhaupt ein Wort ist) und muss deshalb GROSS geschrieben werden !

(Anonym) Pech (Anonym) „Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme“
Optionen

Hallo-das Problem mit defektem 128mb SDRAM hatte ich auch letztes Jahr gehabt.Genau der selbe Fall!Der Speicher war trotz korrektem Einbau einfach defekt.Auch in 3 anderen Computern getestet.Auch hier verweigerte der Händler die Rücknahme bzw.Umtausch(wörtlich:den kannst Du nicht tauschen den hattest Du ja schon eingebaut.............bestimmt nicht geerdet gewesen...)Ich war sauer und hab einen Rechtsanwalt gefragt.Fazit:ja ich kann versuchen ihn zu verklagen aber die Klage wird mindestens so teuer wie 100 neue Speicher.........na toll!Der Speicher war übrigens ein billig-Speicher.ich kann nur allen raten:kauft Markensspeicher die paar Mark mehr lohnen sich meistens!Ich habe von vielen gehört,dass Billgspeicher oft Ärger bereitet(explorer hat Fehler gemachtusw.)
markenspeicher scheinen tatsächlich besser verarbeitet zu sein........
cu erstmal

(Anonym) Pech (Anonym) „Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme“
Optionen

Hi-habe auch Billigspeicher gekauft (256MB-PC133).Hat 140 Mark gekostet und is kaputt. Habe ebenfalls alles durchgewechselt aber nix geht. Kann man mit billig Speicher einfach nur Pech haben oder Funktioniert in meinem System eben genau dieser Speichertyp aus einer Garagenwerkstatt in Taiwan ;-) nicht?
Habe irgendwo gelesen das Billigspeicher bis zu 10% der Systemleistung nehmen KANN. Ich jedenfalls kauf kein Billig-Speicher mehr.

(Anonym) Nachtrag zu: „Hi-habe auch Billigspeicher gekauft 256MB-PC133 .Hat 140 Mark gekostet und is...“
Optionen

Ist es denn so schwer, den Händler zu bitten, daß er den Riegel kurz testet? Wenn er das verweigert, würde ich dort eh
nichts kaufen.

(Anonym) Pech (Anonym) „Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme“
Optionen

heute habe ich mir einen infineon baustein gekauft 128/133 und 99.- gezahlt bei arlt... übrigens läuft bei mir leider auch nur mit 101 was ich nicht verstehe warum das so ist dabei habe ich cpu1000

Anonym Pech (Anonym) „Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme“
Optionen

Also ich gebe im Jahr ca. 15.000,-DM nur bei Atelco aus, da ich für meine Kollegen und auch Kunden Rechner aufbaue. Aber eines muss ich sagen:
Egal was ich zurückgebracht habe, ob Prozz, RAM oder Festplatte, es wurde alles tadellos zurückgenommen. Mancher Prozzi war dabei, der einfach nicht auf irgeneinem Board lief. Die sind zwar sicherlich pro Festplatte ein paar Mark teurer, aber ich kann Vorort meckern (wenn es sein muss)und bekomme es wirklich umgetauscht oder Geld zurück. Habe gerade 256MB EDO-RAM (600,--DM) einseitig gekauft und ich hatte die absolute Zusicherung, wenn der RAM nicht läuft, wird er zurückgenommen. So etwas kann man doch nur empfehlen! Oder?

luttyy

ChrisPaul Pech (Anonym) „Defektes SD-Ram - Händler verweigert Rücknahme“
Optionen

Leute, laßt euch nichts gefallen. Wenn was im Eimer ist, muß der Händler das Teil tauschen. Machen die meisten übrigens auch. Tut er das nicht, erstmal ein bißchen drohen. Außerdem soll er euch erstmal beweisen, daß Ihr den Baustein selbst demoliert habt. Und wie LK schon schreibt: Schriftlich, Frist setzen, mit Rechtsanwalt drohen. Aber auf jeden Fall: NIE WIEDER was bei so einem Idioten kaufen. Ich bin selbst Händler, und wenn was kaputt ist, tausche ich das auch aus. Ich gebe das Teil dann selbst an meinen Lieferanten zurück und bekomme was neues. Der seinerseits reklamiert auch wieder bei seinem Vorlieferanten. Wem zum Henker tut in dieser Kette dann noch was weh? Sowas nennt man einfach Kundenfreundlich - außerdem ist sowas gesetzlich vorgeschrieben. LK kann ja mal zu dem Kapitel was vom Stapel lassen.

Grüße, Chris.

Fockel007 ChrisPaul „Leute, laßt euch nichts gefallen. Wenn was im Eimer ist, muß der Händler das...“
Optionen

Ganz meine Meinung, endlich noch ein kundenfreundlicher Händler hier auf dem Board. Ich verstehe diese Händler auch nicht die sich weigern zu tauschen, da es wirklich finanziell nicht weh tut das defekte Teil zurückzuholen und zu ersetzen - es wird ja weiterreklamiert.

Hoffe öfter mal was von dir auf den Boards zu lesen.

Gruß Fockel