Ich habe ja hier auch keine erfundenen Argumente (für oder gegen die Angeklagte) gepostet.
Ich auch nicht.
Ich gehe davon aus, dass das Gericht eine korrekte Beweisaufnahme durchgeführt hat.
Auf der Basis welcher zwingender Beweise? Oder ging es nur um Hören-Sagen?
Ich konnte nirgendwo lesen, dass jemand sie bei der Ausübung der Beihilfe zum Mord beobachtet hat.
Du musst wohl einen besserer Draht zum Gericht haben wenn Du mir unterstellst, als Entlastungszeuge für diese Angeklagte zu fungieren.
Wie so häufig hast Du zwar kein persönliches Wissen, willst aber Andere beurteilen.
Diese Frau interessiert mich persönlich überhaupt nicht, was ich aber zum Kotzen finde ist deren Verurteilung auf Basis äußerst dürftiger Beweise nach 78 Jahren - die ich auch nicht kenne, über die ich aber las.
Was ich in diesem Thread schrieb, würde ich auch schreiben währst Du der Beklagte, selbst wenn es mir quer runter geht.
EOD