Nach dieser neuen Rechtsauffassung gilt die Anwesenheit in einem Vernichtungslager als Teil der Wachmannschaft als Unterstützung des Massenmordes – also als hinreichend für den Vorwurf der Beihilfe zum Mord.
War diese Jugendliche Schreibkraft (evtl. sogar Lehrling) also Teil einer Wachmannschaft?
Rechtfertigen Fehler der Vergangenheit, dass man sie wiederholt?
Natürlich nicht, aber hier geht es gar nicht um Rechtsprechung, hier geht es darum wieder einmal ein Exempel zu statuieren, bevor die letzten noch Lebenden (kleine Lichter) den Löffel abgeben. Egal wie jung und unbedarft die damals waren.
Leider kann man deren Kinder ja nicht bestrafen, sonst würde man gegen diese auch noch in 100 Jahren prozessieren.
Dass die Frau damals, als sie den Job annahm, Scheiße gebaut hat, hat sie ja auch nach eigenen Angaben später bereut. Diese Schuld kann ihr eh keiner abnehmen.
Ich hoffe, das der Rechtsanwalt weiter geht, zur Not bis nach Straßburg, um diese Farce zu beenden.
EOD