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Zwangsvertrag bei neuem GlasfaserAnschluss?

RogerWorkman / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen. In Kiel wurden und werden neue Glasfaserkabel in der Altstadt bis in die Häuser verlegt. Hauseigentümer werden verpflichtet dies zuzulassen. Das Bauamt hat die Genehmigung zur  Verlegung und den technischer Anschluss einer privaten Firma erteilt. vermutlich sogar mit Gemeinkosten von der Stadt Kiel.

Nun das Problem. Wohnungseigentümer, Hauseigentümer, Mieter, sollen nun unter dem Hinweis, das VDSL abgeschaltet wird, den neuen Vertrag mit Glasfaser unterschreiben.

Ist das überhaupt zulässig? In Kiel giebt es fast überall bis in die Vororte bereits VDSL100000 und teilweise sogar VDSL250000.

Je nach Nutzung sind die Glasfaseranschüsse erheblich teuerer, ab 44,99€ /Monat  soll man unterschreiben und ist dann an einen Provider gebunden, den man eingentlich nicht möchte.

Hätte gern gewusst, wie so ein Prozedere sinnvoll abläuft, ohne, das die Bürger/Bewohner zur Kasse gebeten werden und andere Provider "ins Leere" laufen.

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gelöscht_323936 RogerWorkman „Wie darf ich das verstehen? Wenn eine Mietergemeinschaft einen alt-technischen VDSL 250000 gemeinschaftlich nutzt, ist man ...“
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So war das nicht gemeint.

Ich nutze privat auch noch einen sogar "langsamen" DSL-Anschluss, weil ich hier einfach nicht mehr brauche und dafür 20 bis 30 EUR im Monat weniger ausgebe als mit einem Vertrag des hiesigen Kabelanbieter, der eben neben Rundfunk und Fernsehen auch einen DSL-Anschluss bereitstellt.

Ich denke, dass in Zukunft eher Glasfaserkabel als althergebrachte Telefonkabel für Datenübertragung eingesetzt werden.
Das hat auch was mit dem Übergang von analoger Technik zu digitaler Übertragung zu tun.

Was die VDSL-Anschlüsse und Leitungen angeht - gucke mal hier:
https://www.dslweb.de/vdsl-verfuegbarkeit.php

Zitat:   "Anders als der herkömmliche DSL Zugang, bei dem die zu übermittelnden Daten über Kupferkabel transportiert werden, basieren die extra-schnellen VDSL Anschlüsse auf Glasfaser-Verbindungen."

Über die Frage, ob der Vermieter den althergebrachten Telefon-DSL-Anschluss entfernen bzw. stillegen darf, würde ich mich an anderer Stelle als in diesem Forum informieren - Mieterverein und diverse Rechts-Portale usw. Oder einfach bei meinem Anbieter.
So viel ich mich erinnere, gehört der Anschluss hier im Haus der Telekom, der aber nichts gegen Nutzung von Leitung und Anschluß von einem anderen Anbieter hat.
Das ist jetzt gesetzlich so geregelt.

Ich erinnere mich, dass ich etwa um 1999/2000 für Freunde einen ISDN-Anschluss von Versatel für das Intenet fertig gemacht habe. Und da gab es eine extra Leitung und anderen Splitter samt Anschlussdose. Aber wie das vetragsmäßig abgelaufen ist weiß ich nicht.
Der DSL-Anschluß damals in meiner Wohnung wurde mit der Telekom abgesprochen und hat einen freien Draht in dem Leitungskabelgemisch benutzt. Mein Telefonasnschluss war davon gar nicht betroffen.

Eigentlich gab es in der Wohnung eine alten Kabelanschluss für Fernsehen, der aber nicht fertig eingerichtet war.
Ich bekam ewig Briefe von dem Kabelanbieter, die ich aber lange einfach ignoriert habe. Irgendwann haben die mir dann geschrieben, dass sie den Anschluss endgültig stillegen. Also geht es von außen.
Zeitlich danach wurde der Kabelanschluss für das ganze Haus eingerichtet, für den ich jetzt monatlich in den Nebenkosten zahlen muss. Leider war die Option Bestandteil des Mietvertrages.

Also - es gibt eine sehr breite Entwicklung, seit die Telekom nicht mehr Alleinherrscher ist.
Es gibt unterschiedliche Technik und es gibt nicht wenige Konzerne, die um den Markt kämpfen. Und unter sich aufteilen.
Anbei - vielleicht ist manchmal ein Wort/Begriff nicht mehr ganz zutreffend - ich verfolge die Änderungen nur insofern sie für mich wichtig sind. Und mal erfahre ich zufällig mehr.

Du hast geschrieben,

unter dem Hinweis, das VDSL abgeschaltet wird,

- ist das schriftlich oder ein Gerücht?

Da würde ich genau nachfragen, und Du bist sicher nicht der Einzige, der das nicht will.
Gibt es denn wirklich einen technischen Grund und Notwendigkeit dafür - oder ist das Bevorzugung eines einzelnen Konzerns auf dem Markt?
Vielleicht eine Anfrage beim BSI, ob solche Küngelei zulässig ist.

Wettbeberbsvorteil für einenKonzern - schafft Abhängigkeiten.

Das letzte Argument finde ich noch wesentlich beachtenswerter als das zur Nutzung alter Leitungen, die noch völlig ausreichend sind.

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