Wenn ich regelmäßig meine Nachbarin mit zum Einkaufen nehme, ist das keine Dienstleistung
Es geht nicht um Deine Nachbarin, es geht um den Vermieter. Natürlich ist die Vermietung eine gewerbliche Handlung. Und Beigaben wie ein Internet-Zugang gehören dann auch dazu.
Wenn Du Deine Nachbarin nicht mehr mit zum Einkaufen nimmst, muss sie sich jemanden anderes suchen. Willst Du das beim Internet-Zugang dann auch immer machen müssen?
In vielen cafes ist Wlan einfach nur geil und rattenschnell. In kleineren Hotels auch schnell, nur große Hotelketten tun sich schwer.
Na, da gibt's sicher alle Nuancen von
rattenschnell
bis völlig unbrauchbar. Da würde ich von den paar selbst erlebten Einzelfällen jetzt noch keine generalisierende Aussage ableiten. Allein die Tatsache, dass Du von den anderen abhängig bist, die das selbe WLAN nutzen, macht die Sache in all diesen Fällen unberechenbar.
Tut er, hatte geschrieben ein regionaler Service-Dienstleister um die Ecke, nicht der Provider, quasi der Hausmeister des Internetzugangs.
Aber kein Vermieter macht sowas aus purer Menschenfreundlichkeit. Die Kosten müssen gedeckt werden, daher muss er es auch in den Mietvertrag schreiben. (Erst recht, wenn er noch einen Wartungsvertrag mit einem weiteren Dienstleister abschließen und bezahlen muss.)
Die Frage, wie man für alle Beteiligten einen vernünftigen Telefonanschluss realisiert, müsste dann auch noch geklärt werden. Ich weiß, dass es da Optionen gibt. Aber ich weiß auch, dass die meisten Privatuser überfordert sein werden, wenn sie SIP-Telefonie etc. auf ihrem Router und ihren Endgeräten individuell einrichten sollen.
Meine Frage steht immer noch im Raum, Darf der vermieter oder dei Vertriebsfirma die Mieter zu Glasfasernutzung zwingen?
Frag mich das doch nicht immer wieder - ich weiß es auch ein paar Stunden später immer noch nicht, bin immer noch kein Jurist....
Und wenn sich hier ein Jurist meldet, dann wird er Deine Frage hoffentlich beantworten.