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Zwangsvertrag bei neuem GlasfaserAnschluss?

RogerWorkman / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen. In Kiel wurden und werden neue Glasfaserkabel in der Altstadt bis in die Häuser verlegt. Hauseigentümer werden verpflichtet dies zuzulassen. Das Bauamt hat die Genehmigung zur  Verlegung und den technischer Anschluss einer privaten Firma erteilt. vermutlich sogar mit Gemeinkosten von der Stadt Kiel.

Nun das Problem. Wohnungseigentümer, Hauseigentümer, Mieter, sollen nun unter dem Hinweis, das VDSL abgeschaltet wird, den neuen Vertrag mit Glasfaser unterschreiben.

Ist das überhaupt zulässig? In Kiel giebt es fast überall bis in die Vororte bereits VDSL100000 und teilweise sogar VDSL250000.

Je nach Nutzung sind die Glasfaseranschüsse erheblich teuerer, ab 44,99€ /Monat  soll man unterschreiben und ist dann an einen Provider gebunden, den man eingentlich nicht möchte.

Hätte gern gewusst, wie so ein Prozedere sinnvoll abläuft, ohne, das die Bürger/Bewohner zur Kasse gebeten werden und andere Provider "ins Leere" laufen.

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RogerWorkman gelöscht_323936 „Wer soll da einen Zwangs- vertrag mit Dir machen? Das kann ich mir nun gar nicht vorstellen. Beispiel: In dem Mietshaus, ...“
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Wer soll da einen (Zwangs-)vertrag mit Dir machen? Das kann ich mir nun gar nicht vorstellen.

Ganz einfach, die Leitung aus dem Keller zur Wohnung gehört dem Vermieter. Er kann sie einfach kappen, muss aber dem Mieter gestatten, eine eigene Leitung zum Übergabepunkt zu legen.

Der Vermieter hat angekündigt, das "...nach Anschluß ans "schnelle" Glasfasernetz die höhere Geschwindigkeit bereitgestellt und nun auch Fernsehen darüber geschaut werden kann. Selbstverständlich braucht man auf Internet und Telefon nicht verzichten, wenn man einen neuen Vertrag mit dem Anbieter (Name) abschließt."

Ich wohne ja nicht selbst im 8-Familenhaus , bin aber gefragt worden und wills auch wissen. 

So läufts: https://www.deutsche-glasfaser.de/glasfaser/hausanschluss/

Nur das  8  NT nicht in der Wohnung, sondern im Keller montiert werden und es weiter per vorhandenes Kupfer zum die Router geht.

Wenn das kein Zwangsanschluß ist?  Wenn Kupferleitung auf die NTs gelegt wurde, dann ist mit VDSL  Ende.

Rechtlich hat der Vermieter das Recht Modernisierungsmaßnehmen ohne Ankündigung durchzuführen . Glasfaser gehört dazu.  Kosten hierfür können im gesetzlichen Rahmen auf den Mieter per einseitiger Mietvertragsergänzung abgerechnet werden. 

Und lies mal den Beitrag von Proldi, so ähnlich beginnt das gerade.

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