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Zwangsvertrag bei neuem GlasfaserAnschluss?

RogerWorkman / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen. In Kiel wurden und werden neue Glasfaserkabel in der Altstadt bis in die Häuser verlegt. Hauseigentümer werden verpflichtet dies zuzulassen. Das Bauamt hat die Genehmigung zur  Verlegung und den technischer Anschluss einer privaten Firma erteilt. vermutlich sogar mit Gemeinkosten von der Stadt Kiel.

Nun das Problem. Wohnungseigentümer, Hauseigentümer, Mieter, sollen nun unter dem Hinweis, das VDSL abgeschaltet wird, den neuen Vertrag mit Glasfaser unterschreiben.

Ist das überhaupt zulässig? In Kiel giebt es fast überall bis in die Vororte bereits VDSL100000 und teilweise sogar VDSL250000.

Je nach Nutzung sind die Glasfaseranschüsse erheblich teuerer, ab 44,99€ /Monat  soll man unterschreiben und ist dann an einen Provider gebunden, den man eingentlich nicht möchte.

Hätte gern gewusst, wie so ein Prozedere sinnvoll abläuft, ohne, das die Bürger/Bewohner zur Kasse gebeten werden und andere Provider "ins Leere" laufen.

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RogerWorkman mawe2 „Es geht nicht um Deine Nachbarin, es geht um den Vermieter. Natürlich ist die Vermietung eine gewerbliche Handlung. Und ...“
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Natürlich ist die Vermietung eine gewerbliche Handlung. Und Beigaben wie ein Internet-Zugang gehören dann auch dazu.

dann lies mal bitte hier: https://www.erento.com/news/vermieter/vermietung-privat-oder-gewerblich-wichtige-unterschiede-im-vergleich/

Kosten für Internetbereitstellungen können sogar beim Finazamt als Kosten geltend gemacht werden, so wie Renovierungen, Modernisierungen usw.

Die Antwort auf den Rest lass ich mal, langsam wirds unübersichtlich.

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