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Zwangsvertrag bei neuem GlasfaserAnschluss?

RogerWorkman / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen. In Kiel wurden und werden neue Glasfaserkabel in der Altstadt bis in die Häuser verlegt. Hauseigentümer werden verpflichtet dies zuzulassen. Das Bauamt hat die Genehmigung zur  Verlegung und den technischer Anschluss einer privaten Firma erteilt. vermutlich sogar mit Gemeinkosten von der Stadt Kiel.

Nun das Problem. Wohnungseigentümer, Hauseigentümer, Mieter, sollen nun unter dem Hinweis, das VDSL abgeschaltet wird, den neuen Vertrag mit Glasfaser unterschreiben.

Ist das überhaupt zulässig? In Kiel giebt es fast überall bis in die Vororte bereits VDSL100000 und teilweise sogar VDSL250000.

Je nach Nutzung sind die Glasfaseranschüsse erheblich teuerer, ab 44,99€ /Monat  soll man unterschreiben und ist dann an einen Provider gebunden, den man eingentlich nicht möchte.

Hätte gern gewusst, wie so ein Prozedere sinnvoll abläuft, ohne, das die Bürger/Bewohner zur Kasse gebeten werden und andere Provider "ins Leere" laufen.

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mawe2 RogerWorkman „falsch. Der Eigentümer i.d.R. Vermieter ist Anschlussnehmer und getattet dem Mieter Zugangsrechte. Muss man nicht mal im ...“
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Muss man nicht mal im Mietvertrag erwähnen.

Wenn er die Kosten umlegen will, müsste er das schon im Mietvertrag erwähnen.

Und wenn das Zeug nicht funktioniert, müsste der Mieter auch wissen, an wen er sich wenden kann. Wenn das nur so eine freiwillige Leistung des Vermieters wäre, kann er das auch jederzeit abschalten oder sich nicht richtig drum kümmern und der Mieter hat Pech gehabt. Da wäre ja keinerlei Verpflichtung gegeben, wenn das nicht mal im Mietvertrag steht.

es ist kein Geschäftsmodell, sondern eher eine Dienstleisung

Regelmäßig erbrachte Dienstleistungen sind immer ein Geschäftsmodell bzw. sind gewerblich.

Und vermutlich würde der Vermieter gegen die Vertragsbedingungen seines Provider verstoßen, wenn er einen normalen (privaten) Internet-Zugang an seine Mieter weiterverteilt.

Alle Seniorenhäuse mit vermieteten und verkauften Wohnungen haben das grundsätzlich.

Das kenne ich ganz anders. Nämlich, dass es dort gar nichts Derartiges gibt und der Bewohner froh sein kann, wenn es ihm technisch überhaupt möglich ist, einen eigenen DSL-Zugang einrichten zu lassen. Dass sowas in allen Seniorenhäusern vorhanden wäre, kann man problemlos verneinen.

Hotels haben das alle. man mietet z.B. Ü.F. und Wlan ist gratis.

Mit allen Einschränkungen, die diese nur temporär genutzten WLANs mit sich bringen. Das ist als Dauerlösung kaum zumutbar.

Eine Mietergemeinschaft ist keine Gemeinschaftseinrichtung.

Der Hausflur, der mehr oder weniger gut geputzt wird, ist eine Gemeischaftseinrichtung. Und da kann eben nicht jeder seinen eigenen Willen durchsetzen. (Geht nunmal nicht anders.)

Schonmal gemerkt, das derzeit alle VDSL-Verträge teurer geworden sind?

Ehrlich gesagt: Nein. Ich verfolge das nicht regelmäßig.

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