Drucker, Scanner, Kombis 11.454 Themen, 46.374 Beiträge

Olaf19 gelöscht_84526 „Na ja, wenn man sich strafbar macht, dann sollte es schon ein Gesetz geben, gegen welches man verstößt. Ansonsten kann ...“
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Das vorsätzliche Verändern eines EDV-Systems ist nach § 303b Absatz 1 Nummer 3 StGB als Computersabotage strafbar.

Bislang kannte ich Firmware-Updates immer so, dass man als Anwender selbst aktiv werden und sich die herunterladen und schließlich noch installieren musste. Wenn es inzwischen so weit ist, dass die gegen den Willen des Kunden automatisch installiert werden, dann hast du recht – dann ist das Sabotage.

Was passiert eigentlich, wenn man den Drucker an einem Rechner betreibt, der gar nicht mit dem Internet verbunden ist? Druckt der dann nicht mehr, weil er keine unerwünschten Firmware-Updates mehr einspielen kann?

Verrückte Welt...

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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