Denn hier Gartenlauben und Wohnzwecke gibt es die ganze Ausnahmenreihe - Dass gezahlt werden muss.
Wie Du schon selbst schreibst geht es hier um Ausnahmen die eine Beitragspflicht begründen. Das sind also nicht die Regelfälle.
Soweit mir bekannt ist regelt aber z.B. die Bundeskleingartenverordnung, dass Gartenlauben grundsätzlich nicht zu dauerhaften Wohnzwecken genutzt werden sollen. Ausnahmegenehmigungen gibt es wohl vorwiegend dann wenn die Laube nach dem Krieg mangels anderem Wohnraum entsprechend genutzt wurde.
Gibt es in Berlin massenhaft Gartenlauben außerhalb von Kleingartenkolonien?
Campingwagen
Laut der von Dir verlinkten Seite gelten nur "ortsfeste" Bauten als Wohnung. Campingwagen sind für gewöhnlich nicht ortsfest…
Aber Kabelfernsehen?
Kabelfernsehen ist doch nur einer von vielen Empfangsmöglichkeiten für Rundfunk. Und wenn Du mich fragst sowieso die Form die für den Nutzer die meisten Nachteile hat.