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GEZ vorm Bundesverwaltungsgericht

torsten40 / 119 Antworten / Flachansicht Nickles
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Olaf19 Saguaro „Zitat: rundfunkrechtlich ist das aber nicht erlaubt und damit bereits vom Tisch, bevor es sich lohnen würde, sich mit den ...“
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Antwort: Dann muss das Recht eben angepasst werden

Dafür brauchst du eine Mehrheit, und die wirst du nicht bekommen. Vom Gesetzgeber ist es ausdrücklich so gewollt, dass der ÖR Rundfunk für die Allgemeinheit gedacht ist und somit von jedermann mitfinanziert werden soll. Das muss man nicht unbedingt mögen, aber verfassungswidrig ist es deswegen noch lange nicht.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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