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Ich glaube, ein Freund ist hereingefallen...

winnigorny1 / 104 Antworten / Flachansicht Nickles

Er hat so einen kleinen PC-Dienstleister beauftragt, in seinen Rechner ne SSD einzubauen, Win7 samt aller Updates und Patches inkl. Treiber zu installieren.

Dann hat er noch versucht, das auf einer eigenen Platte liegende WindowsXP auf AHCI "umzuswitchen" (O-Ton: "Ich hab' da so'nen Script, damit geht das ratzfatz!").

Da mein Kumpel noch Besorgungen zu erledigen hatte, fuhr er für 3 Stunden weg und dachte, wenn er wiederkäme, wäre alles erledigt.

Die Wirklichkeit: Nach 3 Stunden war der Typ immer noch am Frickeln und versuchte immer noch WindowsXP in den AHCI-Modus zu befördern und fluchte rum: "Das verstehe ich nicht - alles ist richtig, aber Windows weigert sich, das zu erkennen!"

Mein Kumpel: "Laß das jetzt mal - das wird mir zu teuer - dann muss ich eben immer den Stecker der jeweils nicht benutzen Platte ziehen, um entweder Win7 oder XP zu booten.".

Das Ende vom Lied ist diese Rechnung, die nach 5 Tagen per E-Mail eintrudelte:

"Hiermit berechne ich wie folgt:

40 Stk. Arbeitseinheiten à 15 Minuten zu 10,- Euro 400,- Euro
1 Stk. MS Windows 7 Professional 32/64 Bit zu 50,- Euro 50,- Euro
(Lizenzschlüssel, Datenträger)
1 Stk. Anfahrt (frei) (zu 25,- Euro) 0,- Euro
Gesamt netto: 450,- Euro
zuzüglich 19% MwSt. = 85,50 Euro
Gesamt brutto: 535,50 Euro"

Das heißt für den Einbau einer SSD, Windows-Istallation UND 3 Stunden erfolglosen Frickelns mit seinem tollen Script, berechnet der Typ abzüglich rund 60 € für für ein OEM-Win7(?) satte 475 €? - Ist der noch ganz gar?

Und kann er für die versprochene "Ratz-fatz-Dienstleistung", WinXP auf AHCI umzustellen, die ja letztlich nicht erbracht wurde, 3 Stunden, also 12 Arbeitseinheiten zu 10 € die Einheit, also 120 € berechnen?

Es wäre schön, wenn mir jemand Kompetentes sagen könnte, was obige Dienstleistungen kosten dürfen.

Es kann doch nicht sein, dass ein PROFI kommt, Win7-OEM installiert, dann Stundenlang fröhlich die Updates aus dem Netz zieht (statt mit ner Slipstream zu kommen) und die tickende Uhr Euronen auf sein Konto spucken lässt????

Hätte mein blöder Kumpel mich gefragt, ich hätte ihm das in einer Stunde komplett geliefert - inkl. Image - und das für 3 Flaschen guten Rotwein....

Oder liege ich jetzt völlig daneben?? Überrascht

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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out-freyn winnigorny1 „Ooooops. - Klage einreichen ohne Mahnung, gerichtliches ...“
Optionen
Habe ich in insgesamt 32 Jahren kfm. Tätigkeit nicht erlebt, dass so etwas passiert wäre.

Die Rechtslage hat sich auch erst vor ein paar Jahren dahingehend geändert.

Grundsätzlich kann der Gläubiger unmittelbar nach Eintritt des Zahlungsverzugs gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Verzug tritt grundsätzlich spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch ein (§ 286 BGB).

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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THX! winnigorny1
.... Reine Ironie! winnigorny1