http://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Redakteur-muss-in-Beugehaft-1856799.html
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Staatsanwälte sollten nicht folgenlos jemand der Freiheit berauben zu können. Soll heißen, ein Richter oder anderswer sollte und müßte den Staatsanwalt in seine Schranken verweisen können. Wenn es vorleilig war auch fachlich berufliche Konsequenzen tragen müssen.
Obwohl ich Dir da mindestens zu 100% zustimme, dürfte das rechtlich kaum machbar sein.