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Danke für den Tipp. torsten40
Systemcrasher Xdata „Die Leichtigkeit mit der ein Bürger anscheinend in ...“
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Staatsanwälte sollten nicht folgenlos jemand der Freiheit berauben zu können. Soll heißen, ein Richter oder anderswer  sollte und müßte den Staatsanwalt in seine Schranken verweisen können. Wenn es vorleilig war auch fachlich berufliche Konsequenzen tragen müssen.

Obwohl ich Dir da mindestens zu 100% zustimme, dürfte das rechtlich kaum machbar sein.
Null Toleranz f?r Intoleranz
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