http://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Redakteur-muss-in-Beugehaft-1856799.html
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Freut mich, dass du das durchgestanden, und auch durchgehalten hast, ohne in den Knast zu wandern zu müssen. Denn nichts anderes bedeutet "Beugehaft" Knast auf unbestimmte Zeit (max 6 Mon.), oder bis die Daten heraus gegeben sind.
Schade nur, dass in diesem Fall ein Gesetz dazu benutzt wird, um ein anderes Gesetz zu brechen.
Damit ist §23 LPressG nichts mehr wert.
"Sag uns, was wir wissen wollen, oder wander solange in den Knast, bis du es uns sagst"
Staatl. Erpreesung auf unterstem Niveau!
Irgendwo hat Klinikportal auch selber in Schuld, was wollen die auch mit den Namen der Nutzer. Wäre diese nicht bei der Anmeldung verlang worden, gäbe es nur ein Nic, ein Passwort, eine E-Mail.
Ein schönes Beispiel, wo Forenbetreiber hingehen, wenn Klarnamen zur Pflicht bei Registrierungen werden.
Ich sehe es da genauso wie winnigorny1