http://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Redakteur-muss-in-Beugehaft-1856799.html
Viren, Spyware, Datenschutz 11.224 Themen, 94.309 Beiträge
Diesen Satz aus dem Link im startbeitrag muß mir jemand mal erklären:
"Ein Beitrag in einem Internetportal, den der Nutzer selbst einstelle, sei nicht dem Leserbrief in einer Tageszeitung gleichzusetzen, der redaktionell kontrolliert werde."
Verstehe ich das richtig? Wenn ich einer Zeitung einen Leserbrief schreibe und der wird veröffentlicht, dann habe ich einen besseren Schutz als bei einem in einem Forum veröffentlichten Beitrag?
Sind Online-Beiträge denn einem eingesxchränktenm Recht unterworfen?
Sind wir schon (wieder) so weit?