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Danke für den Tipp. torsten40
Systemcrasher Xdata „Die Bezeichnung Beugehaft - ist in solchen Fällen nichts ...“
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Die Bezeichnung Beugehaft - ist in solchen Fällen nichts als ein Euphemismus für Erpressung, Geiselnahme .. und  Entrechtung -- ohne dabei das Gesetz zu übertreten ..

Auch ich wurde schonmal mit Beugehaft bedroht.

Grund: Ich hatte den Unterhalt (von einem Staatsanwalt aufgrund meines Eionkommens am existenzminimum auf 30,--€ festgesetzt) auf das Konto meines Sohnes überwiesen, statt auf das Konto der Mutter, was dieser nicht genehm war.

Ich wurde also von einem anderen Staatsanwalt vor die Wahl gestellt: Entweder ich überweise das Geld zukünftig aufs Konto der Mutter und unterschreibe eine Vollmacht, die es der Mutter erlaubt, den bisher gezahlten Unterhalt vom Kindeskonto abzuheben (!!!) oder ich komme in Beugehaft, bis ich mich füge.
Schließlich steht der Kindesunterhalt der Mutter zu und nicht dem Kind, weshalb es ja auch Kindesunterhalt und nicht Elternunterhalt heißt.

Der betreffende "Staatsanwalt" war übrigens eine Frau.


Da die Kindesmutter Bankangestellte (Chefsekretärin) ist, ist ihr Verdienst so mager, daß sie auf die 30-- zwingend angewiesen ist.

Ach so: Dieses Jahr wurde mein Sohn volljährig. Jetzt (endlich) steht ihm das Geld auch wirklich zu. Also brauche ich jetzt keine Beugehaft mehr zu fürchten. Das geld geht nämlich seit seinem 18. Geb. wieder auf sein Konto. :D
Null Toleranz f?r Intoleranz
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