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torsten40 Michael Nickles „Alarm: Online-Redakteur muss in Beugehaft“
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Hier steht die ganze Geschichte, und noch ein weiteres Urteil:
http://www.klinikbewertungen.de/rechtsgeschichte.php5

"Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Entfernung des oben bezeichneten Satzes, insbesondere nicht gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Verletzung ihres Unternehmenspersönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Abs i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG und nicht wegen Verletzung ihres aus Art. 14 Abs. 1 GG folgenden Rechts am ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb. Sie hat besagte Verlautbarung hinzunehmen, weil diese unter den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung bzw. auf Kommunikationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fällt und dieses Recht bei Abwägung der widerstreitenden Interessen vorliegend überwiegt."

Wenn jemand Klinik, oder ein Krankenhausaufenthalt als schlecht empfunden hat, dann wird man doch noch seine Meinung dazu sagen können.
Hoffentlich hält der Redakteur durch, und gibt nicht der staatl. Erpressung nach.

Genau dasselbe hier ..
http://www.nickles.de/forum/allgemeines/2013/polizei-beschlagnahmt-in-redaktion-daten-eines-foren-nutzers-538973110.html

Wo ist in diesem Fall die Verhältnismäßigkeit?

Freigeist
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Danke für den Tipp. torsten40