http://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Redakteur-muss-in-Beugehaft-1856799.html
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Hallo,
Untersuchngshaft ist nicht selten auch ein mißbrauchtes Mittel von Schnellschuß Staatsanwälten .. usw.auf der eine Seite dieser Mißbrauch und auf der anderen Seite werden vielfach Gewalttäter nach Protokoll wieder nach Hause entlassen mit Scheinhinweis , er hat eine Wohnung und somit besteht keine Fluchtgefahr. Leider schon sehr oft gehört (Rundfunk und Polizei).
SchweigepflichtSollte grundsätzlich bei Mord oder Totschlag nicht gelten. Aber das wird wohl ein Wunschtraum bleiben.
Gruß
Manfred