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Danke für den Tipp. torsten40
Ma_neva Xdata „Die Bezeichnung Beugehaft - ist in solchen Fällen nichts ...“
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Hallo,

Untersuchngshaft ist nicht selten auch ein mißbrauchtes Mittel von Schnellschuß Staatsanwälten .. usw.
auf der eine Seite dieser Mißbrauch und auf der anderen Seite werden vielfach Gewalttäter nach Protokoll wieder nach Hause entlassen mit Scheinhinweis , er hat eine Wohnung und somit besteht keine Fluchtgefahr. Leider schon sehr oft gehört (Rundfunk und Polizei).
Schweigepflicht
Sollte grundsätzlich bei Mord oder Totschlag nicht gelten. Aber das wird wohl ein Wunschtraum bleiben.

Gruß
Manfred
Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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