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EPay: Privatverkäufer und Gewährleistung

peterson / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe vorhin im TV eine interessante Sendung über gebrauchte Winterreifen gesehen.
Dort wurden auch Reifen bei ePay zum Testen gekauft.

Nun ist ja allgemein bekannt, dass Privatverkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen können.

Aber Vorsicht Falle.

Sie können keine Personenhaftung ausschließen.
Das heißt im oben erwähnten Fall:
Wickelt sich jemand aufgrund schadhafter Winterreifen um einen Baum und es werden die Reifen als Ursache nachgewiesen, dann haftet auch der ePay-Privatverkäufer.

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olliver1977 peterson „Hast Du schon mal ein gebrauchtes Auto gekauft? “
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Klar nur, ich weiß auch worauf du hinaus willst. Nur kannst du das nicht vergleichen, bei e inem Auto das du beim Händler kaufst, hat der Händler die Haftung. Bei gebrauchten Autos, die du privat kaufst, ist die Haftung ebenfalls zu einem gewissen Grad vorhanden. Ausschließen kannst du die nie komplett. Versteckte und verschwiegene Mängel ziehen auch eine Privatperson immer in die Haftung, wenn sie was verkauft.
Bei Reifen, kann ich nur jeden davon abraten, immerhin sind sie ohne Felge und man weiß nie, wer die von der Felge gezogen hat. Beim Transport, werden sie mal durch was schwereres gestaucht und die Karkasse ist hinüber als beispiel. Daher kauft neue Reifen und es gibt keine Probleme.

Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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