Ich habe vorhin im TV eine interessante Sendung über gebrauchte Winterreifen gesehen.
Dort wurden auch Reifen bei ePay zum Testen gekauft.
Nun ist ja allgemein bekannt, dass Privatverkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen können.
Aber Vorsicht Falle.
Sie können keine Personenhaftung ausschließen.
Das heißt im oben erwähnten Fall:
Wickelt sich jemand aufgrund schadhafter Winterreifen um einen Baum und es werden die Reifen als Ursache nachgewiesen, dann haftet auch der ePay-Privatverkäufer.
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???
Wenn ich einwandfreie Winterreifen bei Ebay verticke und einer davon platzt wegen eines Herstellungsmangels?
Ist da irgendetwas über evtl. noch bestehende Garantien/ Gewährleistungen beim Hersteller gesagt worden oder hat man den Drops erst
an der Backe wenn man brüchige Reifen verkauft, die schon 6 Jahre auf der Backe haben?
Und "haftet auch" ist die nächste Geschichte. Wenn ich mir offensichtlichen Schrott auf die Felgen schnalle, hafte ich mit.
Sei doch mal ein wenig präziser;-)