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EPay: Privatverkäufer und Gewährleistung

peterson / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe vorhin im TV eine interessante Sendung über gebrauchte Winterreifen gesehen.
Dort wurden auch Reifen bei ePay zum Testen gekauft.

Nun ist ja allgemein bekannt, dass Privatverkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen können.

Aber Vorsicht Falle.

Sie können keine Personenhaftung ausschließen.
Das heißt im oben erwähnten Fall:
Wickelt sich jemand aufgrund schadhafter Winterreifen um einen Baum und es werden die Reifen als Ursache nachgewiesen, dann haftet auch der ePay-Privatverkäufer.

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jueki torsten40 „Der Fahrer hat dafür zu sorgen, dass das Auto, welches er im Strassenverkehr...“
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Bestimmte Dinge holt man neu!
Geiz ist aber Geil. Wenn man sich Teile, die zum Sicherheitsbereich gehören, gebraucht -und noch dazu von Fremden- kauft, muß selbiger schon ziemlich dominierend sein.
Auf das bischen Hirn, von dem sich der Geiz ernährt, kann dieser sicher verzichten.
Haftung her oder hin - wenn ein Personenschaden durch defekte Teile im Sicherheitsbereich (Reifen, Bremsen, Lenkung) aufgetreten ist, wird es kritisch.

Jürgen
- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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