Ich habe vorhin im TV eine interessante Sendung über gebrauchte Winterreifen gesehen.
Dort wurden auch Reifen bei ePay zum Testen gekauft.
Nun ist ja allgemein bekannt, dass Privatverkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen können.
Aber Vorsicht Falle.
Sie können keine Personenhaftung ausschließen.
Das heißt im oben erwähnten Fall:
Wickelt sich jemand aufgrund schadhafter Winterreifen um einen Baum und es werden die Reifen als Ursache nachgewiesen, dann haftet auch der ePay-Privatverkäufer.
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Das reicht doch, was der Anwalt sagt.
Im Falle eines Falles geht es eh vor Gericht.