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EPay: Privatverkäufer und Gewährleistung

peterson / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe vorhin im TV eine interessante Sendung über gebrauchte Winterreifen gesehen.
Dort wurden auch Reifen bei ePay zum Testen gekauft.

Nun ist ja allgemein bekannt, dass Privatverkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen können.

Aber Vorsicht Falle.

Sie können keine Personenhaftung ausschließen.
Das heißt im oben erwähnten Fall:
Wickelt sich jemand aufgrund schadhafter Winterreifen um einen Baum und es werden die Reifen als Ursache nachgewiesen, dann haftet auch der ePay-Privatverkäufer.

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gelöscht_300542 Awake „Dieser Beitrag ist gelöscht.“
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Ich kann gar nicht verstehen das einer überhaubt gebrauchte Reifen kauft. Der nutzt mit sicherheit auch gebrauchte Präser!

Ok, das sind jetzt so Sprüche. Vermutlich ward ihr nie jung (oder meinetwegen auch alt) und relativ mittellos. Und wenn man eine schrottreife Gurke fährt, überlegt man sich schon, ob man dieser noch einen Satz neuer Puschen spendiert.

mfg :)
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