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EPay: Privatverkäufer und Gewährleistung

peterson / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe vorhin im TV eine interessante Sendung über gebrauchte Winterreifen gesehen.
Dort wurden auch Reifen bei ePay zum Testen gekauft.

Nun ist ja allgemein bekannt, dass Privatverkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen können.

Aber Vorsicht Falle.

Sie können keine Personenhaftung ausschließen.
Das heißt im oben erwähnten Fall:
Wickelt sich jemand aufgrund schadhafter Winterreifen um einen Baum und es werden die Reifen als Ursache nachgewiesen, dann haftet auch der ePay-Privatverkäufer.

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olliver1977 gelöscht_300542 „ Ok, das sind jetzt so Sprüche. Vermutlich ward ihr nie jung oder meinetwegen...“
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Ok, das sind jetzt so Sprüche. Vermutlich ward ihr nie jung (oder meinetwegen auch alt) und relativ mittellos. Und wenn man eine schrottreife Gurke fährt, überlegt man sich schon, ob man dieser noch einen Satz neuer Puschen spendiert.
Doch war ich, nur bin ich auch gelernter KFZ Mechaniker und denk da auch an die Sicherheit. Wer eine schrottreife gurke Fährt, sollte sie lieber stilllegen anstatt sein Geld für Altreifen rauszuwerfen.
Auch als armer Azubi habe ich grundsätzlich neue Reifen gekauft. Dann wurde halt mal gespart für einen kompletten Satz.
Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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