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EPay: Privatverkäufer und Gewährleistung

peterson / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe vorhin im TV eine interessante Sendung über gebrauchte Winterreifen gesehen.
Dort wurden auch Reifen bei ePay zum Testen gekauft.

Nun ist ja allgemein bekannt, dass Privatverkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen können.

Aber Vorsicht Falle.

Sie können keine Personenhaftung ausschließen.
Das heißt im oben erwähnten Fall:
Wickelt sich jemand aufgrund schadhafter Winterreifen um einen Baum und es werden die Reifen als Ursache nachgewiesen, dann haftet auch der ePay-Privatverkäufer.

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olliver1977 peterson „Es ging hier um gebrauchte Winterreifen....“
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Es ging hier um gebrauchte Winterreifen.
Wer sich gebrauchte Schluffen für sein Auto kauft, ist selber schuld. Wenn dann neue Pellen oder ich leg das Auto still.
Bremsen und Reifen bzw. gewisse Teile würde ich grundsätzlich nur neu kaufen.
Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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