Ich habe vorhin im TV eine interessante Sendung über gebrauchte Winterreifen gesehen.
Dort wurden auch Reifen bei ePay zum Testen gekauft.
Nun ist ja allgemein bekannt, dass Privatverkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen können.
Aber Vorsicht Falle.
Sie können keine Personenhaftung ausschließen.
Das heißt im oben erwähnten Fall:
Wickelt sich jemand aufgrund schadhafter Winterreifen um einen Baum und es werden die Reifen als Ursache nachgewiesen, dann haftet auch der ePay-Privatverkäufer.
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Der Fahrer hat dafür zu sorgen, dass das Auto, welches er im Strassenverkehr bewegen will, das es in einem einwandfreien Zustand ist.
Wenn in dem Reifen ein Nagel drin steckt, oder sein Stück vom Gummi ist wegen Boardstein ratscher raus, was man bei einer Sichtprüfung sieht, und das nicht angeben ist, kann ichs verstehen. Das muss dem Verkäufer aber auch erstmal nachgewiesen werden, dass es schon vor dem Kauf war. Der derzeitige Fahrer kann genauso die Reifen beschädigt haben. Sowas geht schnell.
Wer sich dann aber Reifen aufs Auto haut ohne sich die anzugucken,, ist selber schuld.
Gebrauchte Reifen können ebenso von einem Auto kommen, dass schon mit 200 vorm Baum gelandet ist. Die Felgen sind dann in der Regel schrott, aber die Reifen ziehste ab, und vertickste dann.
Ich teile da ganz Ollivers Meinung. Bestimmte Dinge holt man neu!