In meiner Familie -alle Wenigtelefonierer- ist es nun schon mehrfach geschehen, das trotz vorhandenem Guthaben um die 20 Euro die Karte von einem Tag auf den anderen gesperrt wurde. Jedesmal habe ich eine geharnischte Mail geschrieben - und die Karte wurde "aus Kulanzgründen" wieder freigegeben.
Kulanzgründe? Also ist es kulant und ich muß mich bedanken, das ich mein Eigentum -hier 20 Euro- behalten darf?
Nun ist mir das bei der einen Karte zum zweiten Male passiert - genau ein Jahr nach der ersten Sperrung erneut.
Da gibt es doch ein Gerichtsurteil, oder?
Nur hat sich anscheinend nur der Plebs an Gerichtsurteile zu halten, ab einem gewissen Kontostand ist das Kinderkram. oder?
Was meint ihr - kann man da etwas (etwas realistisches!) dagegen zun?
Ich hab gleich vorsichtshalber mal auf eines meiner Konten geschaut, dort hab ich jahrelang nichts eingezahlt und nichts abgehoben.
Ist noch da.
Hätte ja sein können, die Bank ist der Meinung, ich benötigte das nicht mehr!
Jürgen
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Damit die Erreichbarkeit gewährleistet ist, kann der Anbieter gerne, wenn der Umsatz eines Kunden gering oder gleich Null ist, das Guthaben zum Wartungspreis bei Verfall der Frist belasten
Nach einer solchen Möglichkeit habe ich, wie ich weiter oben erklärte, leider erfolglos gesucht. Hatte an so etwas gedacht, wie ein, zwei Euro im Monat vom Guthaben abbuchen.
Der Fachhändler, den ich daraufhin auch ansprach, teilte mir mit, das es so etwas nicht gäbe und erklärte mir, das mit dem Kauf der Karte für 25.- Euro das Problem gelöst sei.
Jürgen
Nach einer solchen Möglichkeit habe ich, wie ich weiter oben erklärte, leider erfolglos gesucht. Hatte an so etwas gedacht, wie ein, zwei Euro im Monat vom Guthaben abbuchen.
Der Fachhändler, den ich daraufhin auch ansprach, teilte mir mit, das es so etwas nicht gäbe und erklärte mir, das mit dem Kauf der Karte für 25.- Euro das Problem gelöst sei.
Jürgen