Nun habe ich heute angefangen, sie zu reinigen und zu reparieren.
Bei einem dieser Bücher waren innen im Schutzumschlag zwei 500-EUR-Scheine mit Tesafilm befestigt.
Was würdet Ihr nun tun?
Ist Nichtabgabe Fundunterschlagung?
Finderlohn wären 40 €.
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Ich finde es gab hier schon genug Gründe das Geld zu behalten! Fundbüro: ... saheinknabeinroesleinstehn
Bleib mal auf dem Teppich alte Dame! Mach Dir noch nen Kräutertee, probier ... saheinknabeinroesleinstehn
ihr ganzes Ich einbringen um nachzuweisen, das sie sehr viel besser als die ... saheinknabeinroesleinstehn
Doch. Exakt so ist es!!!! Die die sich am lautesten beklagen sind definitiv ... saheinknabeinroesleinstehn
es sei denn, es handelt sich um Diebesgut
§ 935 BGB gilt ausdrücklich nicht für Geld (vgl. § 935 (2) BGB). Also ist ein gutgläubiger Erwerb von gestohlenem Geld durchaus möglich.
§ 935 BGB gilt ausdrücklich nicht für Geld (vgl. § 935 (2) BGB). Also ist ein gutgläubiger Erwerb von gestohlenem Geld durchaus möglich.